Abfindung für leitende Angestellte: Höhe
Der leitende Angestellte nimmt aufgrund seiner vielen Arbeitgeberfunktionen oftmals eine Sonderrolle im Betrieb ein. Trotzdem gelten leitende Angestellte als Arbeitnehmer, weswegen sie unter dem eingeschränkten Schutz des Kündigungsschutzgesetzes stehen. Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dieser bestimmten Arbeitnehmergruppe, so stehen dem leitenden Angestellten zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Eine Kündigungsschutzklage oder einen Aufhebungsvertrag. Beide Optionen sind im besten Fall mit einer Abfindung verbunden. Alle Informationen zu dem Thema, was einen leitenden Angestellten ausmacht und welche Besonderheiten es bei seiner Kündigung und der damit verbundenen Höhe der Abfindung zu beachten gibt, erhalten Sie im nachfolgenden Beitrag.
Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Abfindung für leitende Angestellte: Höhe:
- Was macht einen leitenden Angestellten aus?
- Welchen Kündigungsschutz haben leitende Angestellte?
- Was sollten leitende Angestellte bei einer Kündigungsschutzklage beachten?
- Welche Abfindung bietet ein Auflösungsantrag für leitende Angestellte?
- Wie hoch ist die Abfindung für leitende Angestellte bei einem Auflösungsantrag?
- Was kann ein Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte leisten?
- Höhe der Abfindung für leitende Angestellte: Unser Fazit
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Was macht einen leitenden Angestellten aus?
Ein leitender Angestellter ist näher am Arbeitgeber als an den anderen Arbeitnehmern positioniert, weswegen er im Unternehmen sozusagen eine Sonderrolle einnimmt. Diese geht mit einem umfassenderen Entscheidungsspielraum sowie besonderen Pflichten einher. Nähere Definitionen eines leitenden Angestellten bieten das Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, und das Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG. Laut § 5 BetrVG qualifiziert sich demnach jeder Arbeitnehmer als leitender Angestellter, der laut Arbeitsvertrag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Berechtigt zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern des Betriebes oder einer Betriebsabteilung
- Besitzt eine Generalvollmacht oder Prokura (die handelsrechtliche Vollmacht für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens) und die Vertretungsrechte sind zudem von Bedeutung
- Nimmt häufig andere Aufgaben wahr, die zur Entwicklung oder dem Bestand des Betriebes beitragen und auf besonderen Erfahrungen bauen, wobei er seine Entscheidungen frei von Weisungen trifft oder sie im Wesentlichen beeinflusst
- Der Arbeitnehmer gehört den leitenden Angestellten oder einer Leitungsebene mit weiteren leitenden Angestellten an und dies wurde durch den Betriebsrat oder den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer veranlasst
- Der Arbeitnehmer bezieht ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, welches dem der anderen leitenden Angestellten gleichkommt oder erhält ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, welches das Dreifache der Bezugsgröße überschreitet
Das KSchG legt für die Beschreibung des leitenden Angestellten hingegen einen engeren Rahmen fest. Gemäß § 14 und § 17 KSchG gelten als leitende Angestellte nur jene Arbeitnehmer, die zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung befähigt sind und zudem einen ähnlichen Kompetenz- und Leistungsbereich wie die Geschäftsführung beziehungsweise Betriebsleitung haben. Hierfür ist es egal, ob im Arbeitsvertrag eine leitende Stelle beschrieben ist oder nicht, sofern die obigen Kompetenzen nicht vorhanden sind, gilt ein Arbeitnehmer rechtlich nicht als leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Die jeweilige Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer als leitender Angestellter gemäß BetrVG oder KSchG gesehen wird, ist bedingt durch den Einzelfall.
Welchen Kündigungsschutz haben leitende Angestellte?
Leitende Angestellte zählen rechtlich gesehen zu den Arbeitnehmern, weswegen sie auch unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes stehen. Da diese Arbeitnehmergruppe jedoch eher gering vertreten ist, ist es für den Arbeitgeber hier einfacher, eine sozial gerechtfertigte Kündigung auszusprechen. Die Arbeitsgerichte stellen bei leitenden Angestellten im Gegensatz zu normalen Angestellten geringere Bedingungen an den Kündigungsgrund. Auch die Interessenabwägung vor Gericht nach einer Kündigung fällt oftmals eher zum Nachteil des leitenden Angestellten, da davon ausgegangen wird, dass er mit mehr Verpflichtungen und Kompetenzen beauftragt wurde als andere Arbeitnehmer. Gleichwohl verliert der leitende Angestellte nicht seinen Kündigungsschutz und hat nach wie vor die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Was sollten leitende Angestellte bei einer Kündigungsschutzklage beachten?
Eine Kündigungsschutzklage rettet im besten Fall nicht nur das Arbeitsverhältnis, bezogen auf einen leitenden Angestellten kann es hier auch zu einer angemessenen Abfindung kommen. Als leitender Angestellter ist es also immer lohnenswert sich um eine Kündigungsschutzklage zu bemühen, damit die Chance auf die zustehenden Leistungen nicht verfällt. Dafür hat der Arbeitnehmer drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, ansonsten wird die Kündigung wirksam. In manchen Fällen nutzt der Arbeitgeber diesen Zeitraum, um ein rechtsverbindliches Abfindungsangebot zu machen. Ein Kündigungsschutzprozess ist immerhin mit viel Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden, das möchte die Führungsebene normalerweise verhindern. Aus diesem Grund sollte der leitende Angestellte nicht nur versuchen auf eine Abfindung hinzuwirken, sondern sich zusätzliche rechtliche Unterstützung für die eigene Verhandlungsstärke suchen. So können gegebenenfalls höhere Abfindungsbeträge für den Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Auch ein Abwicklungsvertrag oder ein gerichtlicher Vergleich führt dazu, dass der Prozess verhindert, beziehungsweise frühzeitig beendet wird und der leitende Angestellte eine angemessene Abfindung erhält.
Welche Abfindung bietet ein Auflösungsantrag für leitende Angestellte?
Ein Auflösungsantrag gemäß § 9 KSchG gewährt dem Arbeitgeber das Sonderrecht, trotz erfolgreicher Kündigungsschutzklage des leitenden Angestellten vor dem Arbeitsgericht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Hier unterscheidet sich der leitende Angestellte eindeutig von anderen Arbeitnehmern, denn bei anderen Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber diesen Antrag nicht stellen. Allerdings muss der Arbeitgeber auch hier eine angemessene Abfindung an den leitenden Angestellten zahlen, deren Höhe ebenfalls vom Arbeitsgericht festlegt wird. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht alle leitenden Angestellte vor dem Gericht als solche gesehen werden, wenn sie die Anforderungen des KSchG nicht erfüllen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auch keinen Auflösungsantrag stellen. Möchte er das Arbeitsverhältnis trotzdem um jeden Preis beenden, so kann es zu einer gütlichen Einigung beider Parteien kommen, welche oftmals mit einer noch höheren Abfindung verbunden ist.
Wie hoch ist die Abfindung für leitende Angestellte bei einem Auflösungsantrag?
Die Höhe der Abfindung wird bei einem Auflösungsantrag immer vom Arbeitsgericht bestimmt. Das Kündigungsschutzgesetz bietet dafür einen Leitfaden:
- 10 legt eine Höhe von bis zu zwölf Monatsgehältern fest
- Für ältere leitende Angestellte gilt, dass ihnen ab einem Alter von 50 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren eine Abfindungshöhe von bis zu 15 Monatsgehältern zusteht
- Ab einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren, erhalten die leitenden Angestellten eine Abfindungshöhe von bis zu 18 Monatsgehältern
- Zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abfindungshöhe darf der Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter jedoch nicht überschreiten
Wie hoch eine Abfindung nun genau ausfällt, kommt immer auf den Einzelfall an. Oftmals wird der Höchstbetrag ausgezahlt, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Entlassung nicht begründet hat.
Was kann ein Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte leisten?
Ein Aufhebungsvertrag kommt dann infrage, wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde. Daher gibt es ein flexibles Zeitfenster, was die Beendigungsfrist betrifft. Zudem sind auch jegliche Konditionen noch frei verhandelbar. Der Aufhebungsvertrag ist immerhin eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis frühzeitig zu beenden und eine Kündigung zu umgehen. Somit hat der leitende Angestellte die Möglichkeit, eine für ihn angemessene Abfindung und gegebenenfalls eine Freistellung mit Lohnfortzahlung auszuhandeln. Auch hier bietet sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht an, um für den Arbeitnehmer die bestmöglichen Konditionen zu klären. Allerdings ist bei einem Aufhebungsvertrages etwas Vorsicht geboten, denn stimmt man diesem zu, steht man nicht mehr unter dem gesetzlichen Kündigungsschutz und kann auch keine Kündigungsschutzklage mehr erheben. Darum muss man alle folgenden Konsequenzen selbst verantworten. Auch das Arbeitslosengeld kann gegebenenfalls für 12 Wochen gesperrt werden.
Höhe der Abfindung für leitende Angestellte: Unser Fazit
Als leitender Angestellter genießt man gewisse Sonderrechte und ist der Führungsebene theoretisch näher als den anderen Arbeitnehmern. Trotzdem zählt man als Arbeitnehmer, weswegen das Kündigungsschutzgesetz greift. Was genau unter einem leitenden Angestellten verstanden wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllen sein müssen, ist im Betriebsverfassungsgesetz und dem Kündigungsschutzgesetz definiert. Aufgrund der Rarität der Position und dem hohen Maß an Verantwortung stellt das Arbeitsgericht geringere Anforderungen an einen betriebsbedingten Kündigungsgrund. Trotzdem kann der leitende Angestellte mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen. Wird die Kündigung für sozial ungerechtfertigt befunden, kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag stellen. Dies ist besonders dann eine lohnenswerte Option, wenn das Vertrauensverhältnis beider Parteien bereits zerrüttet ist und eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wäre. In jedem Fall hat der leitende Angestellte einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung. Die Höhe der Abfindung legt das Gericht fest, sie richtet sich in der Regel nach dem Alter des Arbeitnehmers sowie der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Auch ein Aufhebungsvertrag stellt gegebenenfalls eine lohnenswerte Option für den leitenden Angestellten dar. Damit eine angemessene Abfindungshöhe ausgehandelt und der Arbeitnehmer bestmöglich von seinen Rechten Gebrauch machen kann, empfiehlt sich in jedem Fall das Hinzuziehen eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht.
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