Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht!

Lindenberg & Witting

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Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
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Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
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Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
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Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
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Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

17. Februar 2020

Airberlin: Kündigung des Cockpitpersonals ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 13.02.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 146/19 entschieden, dass die Kündigung des Cockpitpersonals der ehemaligen Fluglinie Airberlin unwirksam war. Hintergrund ist, dass nach § 17 KSchG der Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen hat.

Voraussetzung für Kündigung: Massenentlassungsanzeige

Wird diese Massenentlassungsanzeige nicht oder nicht ordnungsgemäß vorgenommen, sind die ausgesprochenen Kündigungen dann unwirksam. Vorliegend verhielt es sich so, dass Airberlin zwar eine Massenentlassungsanzeige durchführte. Allerdings bei der falschen Bundesagentur für Arbeit. Da Airberlin seinen Hauptsitz in Berlin hatte, erfolgte die Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit in Berlin.

 

Da jedoch die einzelnen Firmensitze im Bundesgebiet teilweise als eigenständiger Betrieb anzusehen waren, hätte die Massenentlassungsanzeige auch dort vorgenommen werden müssen. Da dies unterblieb, sind die insofern erklärten Kündigungen unwirksam. Wir meinen, dass dies eine weitreichende Entscheidung ist, die der Airberlin bzw. dem Insolvenzverwalter noch auf die Füße fallen kann.

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