Anwalt & Mobbing
Viele Arbeitnehmer kennen es: Sie fühlen sich unwohl an ihrem Arbeitsplatz, die Chemie zwischen den Kollegen stimmt nicht und der Chef schikaniert Sie. Das kann bei Beleidigungen anfangen und bis zur sexuellen Nötigung gehen – die Rede ist von Mobbing am Arbeitsplatz. Dagegen kann Strafanzeige gestellt werden. Doch so einfach ist das Sammeln von Beweisen in diesen Fällen meist nicht. Zudem ist nicht jede Anfeindung direkt Mobbing. Doch was versteht man darunter und wie kann ein Anwalt dabei helfen, dagegen vorzugehen?
Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Anwalt & Mobbing:
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Was ist Mobbing?
Oftmals ist die klare Abgrenzung von Mobbing zu Anfeindungen anderer Art schwierig. Denn eine eindeutige Definition des Begriffs Mobbing gibt es nicht. Deshalb muss im Einzelfall genau unterschieden werden zwischen verbotener Diskriminierung, Mobbing und Anfeindungen.
Denn anders als die genannte verbotene Diskriminierung ist das Mobbing nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich verbietet aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Benachteiligung bestimmter Personengruppen. Es darf zum Beispiel niemand wegen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters, einer Behinderung, seiner Religion oder Weltanschauung oder seiner sexuellen Orientierung oder Identität benachteiligt werden.
Ist dies dennoch der Fall, stehen betroffenen Arbeitnehmern nach dem AGG neben Beschwerde- oder Leistungsverweigerungsrechten auch gegebenenfalls entsprechende Entschädigungsansprüche zu.
Liegt keiner der genannten Diskriminierungsgründe vor, der Arbeitnehmer fühlt sich dennoch unangemessen schlecht behandelt, dann kann Mobbing vorliegen.
Mobbing-Methoden
Trotzdem ist nicht jeder Streit mit dem Chef oder den Kollegen und nicht jedes raue Betriebsklima als Mobbing einzustufen. Es können jedoch bestimmte Verhaltensweisen als Indizien für Mobbing angesehen werden. Dazu zählen unter anderem:
- Ein schikanierendes, feindseliges oder herabwürdigendes Verhalten der Kollegen oder Vorgesetzten am Arbeitsplatz. Das kann üble Nachrede sein, bewusste Ausgrenzung, wiederholte verbale Attacken (auch im Internet, sogenanntes Cybermobbing) und massive Beschimpfungen oder unangemessene Kritik. Zudem müssen diese Dinge gezielt erfolgen. Eine unbedachte Unhöflichkeit ist kein Mobbing. Überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unnötig viele oder sinnlose Arbeiten, so kann ebenfalls Mobbing vorliegen. Allerdings muss auch hier eine schikanöse Tendenz vorliegen. Dagegen wehren sich Vorgesetzte häufig, indem sie ihr Weisungsrecht vorschieben und vorgeben, nichts Schlechtes im Sinn haben.
- Außerdem muss sich der Arbeitnehmer in diesen Situationen in der Defensive Diese kann sich beispielsweise aus einer höheren Position des Mobbenden ergeben oder, dass die feindseligen Kollegen ihm deutlich in der Überzahl sind. Unter Umständen kann die Situation auch umgekehrt vorliegen: Eine Vielzahl an Mitarbeitern tun sich gegen ihren Vorgesetzten zusammen. Dann wird der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern gemobbt.
- Diese Vorfälle müssen sich zudem über einen längeren Zeitraum Meist wird von einigen Monaten gesprochen, bis es zu Mobbing am Arbeitsplatz kommt. Denn wer wenige Tage oder Wochen mit seinen Kollegen Streit hat, wird meist noch nicht gemobbt.
- Für dieses Verhalten darf es ferner keine sachliche Begründung Wird ein Arbeitnehmer beispielsweise wegen wiederholtem Zuspätkommen abgemahnt oder wegen wiederkehrender gleicher Fehler kritisiert, wird dieser nicht gemobbt, sondern zurecht zurechtgewiesen.
Da der Nachweis eines solchen Verhaltens oft schwierig ist, empfiehlt es sich, so schnell wie möglich einen Rechtsrat einzuholen oder direkt einen Rechtsbeistand zurate zu ziehen. Dabei ist es hilfreich, wenn das vermeintliche Mobbing genau dokumentiert wird, in einem sogenannten Mobbingtagebuch. So kann der Rechtsanwalt im Anschluss besser nachvollziehen, um welche Art der Schikanierung es sich handelt und dadurch besser eingreifen. In diesem Tagebuch sollten alle Vorfälle einzeln mit Datum, beteiligter Personen und allen Details erfasst werden.
Arbeitsverhältnis beenden oder nicht?
Viele Arbeitnehmer stellen sich in jedem dieser Fälle die Frage: Soll ich das Arbeitsverhältnis beenden oder fortsetzen? Schließlich will sich niemand auf der Arbeit ungerecht behandelt fühlen. Diese Entscheidung muss wohl überlegt sein, die Gründe sorgfältig abgewogen werden. Letztlich müssen Sie für sich die beste Entscheidung treffen. Vor allem sollten Sie sich hier fragen: Kann die Konfliktsituation auf der Arbeit bereinigt werden? Und ist es möglich, dass das Arbeitsverhältnis unter neuen Voraussetzungen unbelastet fortgeführt wird?
Entscheiden Sie sich aber für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und somit für eine Kündigung, so sollte dies unter den bestmöglichen Bedingungen passieren:
- Während der Kündigungsfrist sollten Sie die volle Vergütung erhalten, aber von Ihrer Tätigkeit freigestellt werden. So können Sie sich in dieser Zeit bereits um einen neuen Job kümmern.
- Sie sollten für eine angemessene Abfindung kämpfen. Hier haben wir das erforderliche Know How, um für Sie eine gute Abfindung zu erlangen.
- Bestehen Sie auf ein positives Arbeitszeugnis, das Ihrer beruflichen Zukunft keine Steine in den Weg legt.
- Zudem sollte die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit riskieren – sofern Sie nicht sofort eine Anschlussbeschäftigung finden.
Mögliche Beweise und Schwierigkeiten
Wie bereits erläutert, ist es meist schwierig, ein Mobbing am Arbeitsplatz eindeutig zu beweisen. Beispielsweise könnte der Vorgesetzte von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und behaupten, Ihnen lediglich angemessene Aufgaben zu übertragen und nichts Böses im Schilde zu führen. Kurzum: Die Beweislage ist in Mobbingfällen erfahrungsgemäß sehr kompliziert.
Denn ein bestimmtes Verhalten muss immer mit einem sachlichen Hintergrund argumentiert werden können. Dies gelingt häufig. So können Vorgesetzte auch auf eine wiederholte rechtmäßige Rüge wegen Fehlverhaltens oder Fehler Ihrerseits hinweisen, Kollegen waschen ihre Hände in Unschuld, indem sie die Schuld ebenfalls von sich weisen oder sich gegenseitig decken.
Das macht es für die gemobbte Person meist schwer, eindeutige Beweise vorzulegen und wiederum für den Anwalt, aus diesen Beweisen möglichst belastbare herauszusuchen.
Wie geht man gegen Mobbing vor und welche rechtlichen Ansprüche haben Mobbingopfer?
Doch in vielen Fällen gibt es eindeutige rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen Mobbing zu wehren. Denn Mobbing kann einen Straftatbestand erfüllen, und somit strafrechtliche Folgen für den oder die Täter haben, wenn zugleich folgende Handlungen vorliegen:
- Verleumdung,
- Beleidigung oder üble Nachrede,
- Sexuelle Nötigung oder
- Im Extremfall auch eine Körperverletzung.
Dann kann eine Strafanzeige gegen den oder die Täter erstattet werden.
Besonders gegen Arbeitgeber kann auch vorgegangen werden, wenn diese ihre Angestellten mobben. Denn dann verstoßen sie gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Doch selbst wenn Arbeitgeber nicht selbst mobben, tragen sie eine Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Wenden Mitarbeiter sich mit einer Meldung des Mobbings an ihren Arbeitgeber, so trägt dieser dafür Sorge, den betroffenen Mitarbeiter zu schützen. Wird diese Fürsorgepflicht verletzt, kann das Mobbingopfer Ersatzansprüche wegen möglicher Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Arbeitsplatzes geltend machen. Auch die Forderung nach Schmerzensgeld kann hier im Raum stehen.
Die Hürden sind jedoch hoch, ein Anwalt ist unerlässlich.
Was kann ein Anwalt tun?
Damit ein Rechtsanwalt bei Mobbing tätig werden kann, ist es hilfreich, wenn das Mobbingopfer die Taten nicht nur beobachtet, sondern auch dokumentiert. Die Gespräche und Reaktionen oder Taten sollten in einem sogenannten Mobbingtagebuch notiert werden, mit Datum und detaillierten Beschreibungen sowie der Nennung aller beteiligten Personen.
Zudem sollte im besten Fall bereits versucht werden, in einem Gespräch auf den Arbeitgeber oder Kollegen zuzugehen. Auch dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Halten Sie nach möglichen Zeugen Ausschau. Das dient ebenfalls im Anschluss dazu, das Mobbing nachweisen zu können. Außerdem kann im Vorfeld schon eine Mobbing-Beratung in Anspruch genommen werden.
Wir prüfen Ihre rechtlichen Ansprüche, sichten Ihre Dokumentation der Taten und nehmen uns Ihrem Fall vertrauensvoll an.
Fazit
- Mobbing ist schwer nachzuweisen, die Beweislage kann sehr kompliziert sein.
- Denn für Mobbing gibt es keine einheitliche Definition. Ein Streit mit den Kollegen oder dem Chef muss nicht immer Mobbing sein.
- Um besser gegen Mobbing vorgehen zu können, sollten alle Taten in einem Mobbingtagebuch dokumentiert werden.
- In bestimmten Fällen kann man gegen Mobbing wegen eines zusätzlich erfüllten Straftatbestands vorgehen. Im Raum stehen auch Schadensersatzforderungen oder andere Entschädigungszahlungen.
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