Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Ablauf eines Kündigungsschutz­prozesses

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Der Ablauf eines Kündigungsschutz­prozesses

Sie befinden sich in einem -Arbeitsverhältnis und stehen mitten in einem Kündigungsschutzprozess, möchten aber einen neuen Job annehmen? Alle wichtigen Informationen zur Kündigungsschutzklage und was genau mit dem neuen Arbeitsverhältnis während des laufenden Prozesses passiert, erhalten Sie im nachfolgenden Überblick.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Der Ablauf eines Kündigungsschutz­prozesses:

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Was ist Kündigungsschutz überhaupt?

Der Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes benennt Voraussetzungen zum Ausspruch von Kündigungen. Dies verhindert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unter bestimmten Voraussetzungen scheinbar grundlos ordentlich gekündigt werden können. Ein besonderer Kündigungsschutz gilt außerdem für Schwangere, Schwerbehinderte, Arbeitnehmervertretern, Schutzbeauftragten, Auszubildenden, Wehrdienstleistenden und Mitarbeitern in Pflege- oder Elternzeit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen der Kündigungsschutz im Falle der ordentlichen Kündigung nicht greift. Bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen kann eine Kündigung trotz allem vom Arbeitgeber erteilt werden.

Ausnahmen beim KSchG

Neben den bereits genannten Gruppen, gibt es auch andere Fälle, in denen Ausnahmen herrschen und andere Kündigungsfristen wirksam sind. So gilt das Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG beispielsweise nicht für Kleinbetriebe. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieben mit 10 oder weniger Mitarbeitern genießen somit keinen Schutz vor einer ordentlichen Kündigung.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Erscheint dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Kündigung als sozial ungerechtfertigt, kann mittels Kündigungsschutzklage gegen diese vorgegangen werden. Die Kündigungsschutzklage wird beim Arbeitsgericht erhoben. Die Frist für die Erhebung einer Arbeitsschutzklage liegt bei 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens. In einer Kündigungsschutzklage nimmt der Kläger Stellung zu der Kündigung und dem Ziel seiner Klage.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung durch den Arbeitsgeber kann der Arbeitnehmer noch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um die Kündigung auf Wirksamkeit zu prüfen. Damit wird der Kündigungsschutzprozess eingeleitet. Die Kündigungsschutzklage wird vom Arbeitsgericht an den Beklagten, das Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber, weitergeleitet. Es wird eine Güteverhandlung angeordnet.

Gütetermin

Der Gütetermin oder die Güterverhandlung wird nach dem Einreichen der Kündigungsschutzklage durchgeführt. Der Gütetermin muss laut Gesetz zwingend durchgeführt werden. Der Richter des Arbeitsgerichts versucht während des Gütetermins eine Einigung herbeizuführen, ein Urteil wird zu diesem Zeitpunkt nicht ausgesprochen.

Zudem werden die Gründe für die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers während des Termins noch einmal genauer erläutert. Der Richter weist in Folge dessen auch auf die rechtlichen Risiken für beide Parteien hin. Kommt es zwischen den Parteien nicht zu einer Einigung, kann ein weiterer Gütetermin oder aber ein Kammertermin vereinbart werden.

Findet eine Einigung, auch als Vergleich bezeichnet, statt, so wird eine Einigung zwischen den beiden Parteien geschlossen, aus welchem hervorgeht, dass der Streit beiderseits durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. Die Kündigung wird dann beispielsweise unter der Voraussetzung wirksam, dass der Gekündigte eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.

Kammertermin

Kommt es zum Zweittermin, dem Kammertermin, so wird die mündliche Verhandlung nun neben dem vorsitzenden Berufsrichter noch von zwei ehrenamtlichen Richtern begleitet. Während der Gütetermin größtenteils mündlich von statten geht, wird der Kammertermin mit einer schriftlichen Sach- und Rechtslage vorbereitet. Auch das Ziel des Kammertermins ist eine Einigung beider Parteien. Im Falle, dass eine Einigung nicht stattfindet, wird vom Gericht im Anschluss an den Kammertermin ein Urteil gefällt.

Abfindung

Häufig ist die Abfindung eine Lösung, um im Prozess der Kündigungsschutzklage zu einem Vergleich zu kommen. Die Höhe der Abfindung ist abhängig von der Dauer der Beschäftigung, den Erfolgsaussichten der Klage und der Höhe des Einkommens des Klägers. Bei Langzeitbeschäftigten fällt die Abfindung demnach also in der Regel höher aus.

Kosten

Auch wenn die Kosten einer Kündigungsschutzklage höher erscheinen, erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit fehlenden finanziellen Mitteln ggf. eine Unterstützung vom Staat. Die Kosten der Erhebung einer derartigen Klage, soll Menschen aller Gehaltsklassen nicht davon abhalten, sich in ihren Rechten durchzusetzen.

Vor dem Arbeitsgericht werden Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang der Streitsituation selbst von den Parteien getragen und es herrscht keine Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei. Auch werden die Gerichtskosten ohne Vorschuss erst nach dem Prozess fällig. Im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung wird diese die Kosten in der Regel tragen.

Fristen

Die wichtigste Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist die Frist von drei Wochen nach Erhalt bzw. Zugang der Kündigung. In dieser Zeit muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Fazit: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?

Hat der Arbeitnehmer nach Erhalt des Kündigungsschreibens das Gefühl, zu Unrecht entlassen worden zu sein, so lohnt sich eine Kündigungsschutzklage immer. Sie dient als einzige Möglichkeit, gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen und den Arbeitsplatz zu sichern oder eine Abfindung auszuhandeln.

Erfahren Sie mehr zum Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses von unseren Rechtsanwälten!

Falls Sie noch mehr über Kündigungsschutzprozesse und dessen Ablauf erfahren möchten oder sich von unseren Anwälten bezüglich einer anderen arbeitsrechtlichen Frage beraten lassen möchten, können Sie uns jederzeit gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Online Formular kontaktieren.