Gesetzliche Kündigungsfrist
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt.
Grundkündigungsfrist nur 4 Wochen
Grundsätzlich gilt, dass beide, d.h. sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen können.
Verlängerung laut Gesetz nur für Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen jedoch, je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis andauert. Grund für die längeren Kündigungsfristen ist, dass dem Arbeitnehmer ein gewisser sozialer Schutz gewährt werden soll. Dem Arbeitnehmer wird also Zeit gegeben, sich während des Laufes der Kündigungsfrist umzuorientieren.
Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber verlängern sich dann wie folgt, jeweils zum Ende eines Kalendermonats:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
2 Jahre | 1 Monat |
5 Jahre | 2 Monate |
8 Jahre | 3 Monate |
10 Jahre | 4 Monate |
12 Jahre | 5 Monate |
15 Jahre | 6 Monate |
20 Jahre | 7 Monate |
Tipp:
Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass etwaige für den Arbeitgeber geltende verlängerte Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten. Ist dies oder Vergleichbares in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, gelten auch für den Arbeitnehmer die eigentlich nur für den Arbeitgeber geltenden verlängerten Kündigungsfristen.
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