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27. März 2023

Hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Nachteile für mich?

Ein Aufhebungsvertrag wird von den meisten Arbeitgebern als lukratives Angebot verkauft. Dem Arbeitnehmer soll eine oftmals üppige Abfindung winken, sofern dieser unter anderem sein Recht abtritt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. So lässt sich ein Arbeitsverhältnis eben beenden, ohne dass eine Kündigung samt rechtlicher Regularien notwendig wäre. Hier geht der Arbeitnehmer allerdings ein Risiko ein, denn ein Aufhebungsvertrag ist mit einigen Nachteilen für diesen verbunden. Wir klären in diesem Beitrag auf, was man als Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag alles beachten muss und welche Vorteile und vor allem Nachteile mit diesem einhergehen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der ein Arbeitsverhältnis beenden kann. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird hier das Beschäftigungsverhältnis aber nicht einseitig aufgelöst, da es für den Abschluss eines Vertrages immer die Zustimmung zweier Parteien braucht. Beide Vertragspartner müssen sich bei einem Aufhebungsvertrag also einig sein, dass sie das Vertragsverhältnis auflösen möchten, hier liegt die Besonderheit. Ein Aufhebungsvertrag ist für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit einigen Vorteilen sowie einigen Nachteilen verbunden.

Der größte Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass der Arbeitnehmer durch die Unterzeichnung des Vertrages sein Recht abtritt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Der Arbeitgeber kann so gewiss sein, dass ihm nachträglich kein Kündigungsschutzprozess droht, weswegen er von solch einem Vertragsschluss wohl am meisten profitiert.

Arbeitnehmern winkt bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zwar in den meisten Fällen eine kräftige Abfindung, trotzdem sollte man nie einfach so einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Sich vorher über die möglichen Nachteile zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand zur Seite zu ziehen ist unerlässlich, denn Aufhebungsverträge lassen sich nur schwer widerrufen oder anfechten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung. Entweder kann der Arbeitgeber kündigen oder der Arbeitnehmer selbst, beide benötigen jeweils nicht die Zustimmung des Anderen.

Ein Aufhebungsvertrag kann hingegen nur zwischen zwei Parteien geschlossen werden und muss daher einvernehmlich sein. Einen gesetzlichen Anspruch hierauf gibt es jedoch nicht.

Eine Kündigung kann entweder ordentlich oder außerordentlich ausgesprochen werden, wobei letzteres nur in extremen Fällen und mit einem wichtigen Grund geschehen darf. Als Arbeitnehmer kann man aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Die Chancen für Arbeitnehmer den Prozess zu gewinnen und gegebenenfalls eine Abfindung oder das Weiterbestehen ihres Arbeitsverhältnisses zu erlangen, stehen dabei sehr gut, da es vielerlei Gründe gibt, weswegen eine Kündigung als unwirksam erklärt werden kann.

Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages tritt man als Arbeitnehmer dieses Recht allerdings ab und geht ein hohes Risiko ein, nachteilige Auswirkungen zu erfahren, auch wenn man eventuell eine Abfindung erhält. Des Weiteren ist eine Kündigung stets an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden, im Rahmen eines Aufhebungsvertrages gibt es solche Fristen nicht. Außerdem kann ein Aufhebungsvertrag genau wie eine Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeuten.

Sollte der Arbeitgeber hingegen das Arbeitsverhältnis kündigen, so hat der Arbeitnehmer in der Regel direkten Anspruch auf die staatliche Unterstützung.

Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?
Zunächst einmal muss in einem Aufhebungsvertrag ein Termin genannt werden, zu welchem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Anders als bei einer Kündigung muss sich hier aber nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen gehalten werden. Außerdem wird in den meisten Aufhebungsverträgen eine Abfindungssumme vereinbart, da diese in der Tat auch das Hauptanreizmittel für den Abschluss eines solchen Vertrages für den Arbeitnehmer darstellt.

Es kann vorkommen, dass der Arbeitnehmer noch etwaige Urlaubs- oder Überstundenansprüche hat. Diese können mithilfe eines Aufhebungsvertrag abgeleistet und mit einer rechtlichen Klausel vermerkt werden, sodass der Arbeitnehmer vor dem Beendigungstermin freigestellt wird. Ein Aufhebungsvertrag sollte zudem die Zeugnisnote des Arbeitszeugnisses vermerken. Ein Arbeitnehmer profitiert im Nachhinein am meisten von einer guten bis sehr guten Bewertung sowie einem entgegenkommenden und qualifizierten Wortlaut im Zeugnis.

Der Aufhebungsvertrag sollte also dazu genutzt werden, um sicherzustellen, dass die Gesamtbewertung im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Darüber hinaus finden sich in Aufhebungsverträgen oftmals Regelungen zu gewissen Geheimhaltungspflichten, der Rückgabe von Arbeitsmitteln, eventuelle Kompensationsregelungen für Sperrzeiten beim Arbeitsamt sowie Regelungen zur Übernahme der betrieblichen Altersvorsorge.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam?

Es gibt einige Fälle, in denen ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist. Unwirksame Aufhebungsverträge können im Nachhinein angefochten werden, sodass das Arbeitsverhältnis wieder hergestellt wird.

Folgende Szenarien ermöglichen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages:

Die widerrechtliche Drohung

Eine widerrechtliche Drohung ist gemäß § 123 Abs. 1 BGB dann gegeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein künftiges Unheil ankündigt, auf dessen Eintritt er Einfluss zu vermögen hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung als Alternative zum Aufhebungsvertrag androht, wobei er keine wichtigen Gründe hat, dem Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen.

Die arglistige Täuschung

Eine arglistige Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber Tatsachen entstellt, sodass ein erheblicher Irrtum unterbreitet wird, aufgrund dessen der Arbeitnehmer lieber den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Der Irrtum könnte beispielsweise dafür sorgen, dass er um seinen Arbeitsplatz fürchtet oder vielleicht eine kräftige Abfindung in Aussicht stellen, welche im Nachhinein aufgrund von bereits geknüpften Insolvenzplänen nicht gezahlt werden kann.

Der Irrtum

Ein Irrtum gemäß § 119 Abs. 1 BGB ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer womöglich nicht begreift, was die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages bedeutet oder sich über den Gehalt einzelner Inhalte nicht im Klaren ist.

Der Formfehler

Ein Formfehler gemäß § 623 BGB liegt vor, wenn der Aufhebungsvertrag nur von einer Partei unterschrieben oder der Vertrag nicht in Schriftform, sondern in elektronischer Form geschlossen wird. Auch die mündliche Abschluss eines Aufhebungsvertrages sorgt für seine Unwirksamkeit.

Die fehlende Vertretungsmacht

Ein Aufhebungsvertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Dabei ist es für den Arbeitgeber möglich, eine bevollmächtigte Vertretung zu senden, um den Vertrag zu unterschreiben. Sollte der Aufhebungsvertrag jedoch von einer Person unterschrieben werden, die gar keine Bevollmächtigung hat, so kann dieser als unwirksam erklärt werden.

Die nachträgliche Befristung

Ein Aufhebungsvertrag sollte idealerweise einen Beendigungszeitpunkt festlegen, welcher sich in nahegelegener Zukunft befindet. Die meisten Aufhebungsverträge beenden deshalb das Arbeitsverhältnis sofort oder innerhalb weniger Wochen. Sollte der Beendigungszeitpunkt jedoch zu weit in der Zukunft liegen, wie es beispielsweise bei vielen Monaten oder gar mehr als einem Jahr der Fall ist, so gilt dieser als nachträgliche Befristung eines zuvor unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Dafür wird ein triftiger und vor allem sachlicher Grund gefordert, welchen es oftmals nicht gibt.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer?

Es gibt tatsächlich auch ein paar Vorteile, die ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer haben kann. So ist die Einigung auf einen Aufhebungsvertrag nicht unentwegt eine schlechte Sache. Es kommt immer darauf an, in welcher Situation sich ein Arbeitnehmer befindet. Die intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten und Pflichten ist vor der Unterzeichnung eines solchen Vertrages unerlässlich. Schließlich möchte man bei den Verhandlungen zielgerichtet vorgehen und die optimale Gestaltung des Aufhebungsvertrages erreichen.

Hier die Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer kompakt dargestellt:

Keine Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen können umgangen werden, was sich besonders dann anbietet, wenn bereits ein neuer Job in Aussicht steht, den man umgehend beginnen möchte.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages steht dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Eine umfassendere Version eines Arbeitszeugnisses erhöht oft die Chancen, schneller einen neuen Job zu erhalten.

Die Abfindung

Sollte der Arbeitgeber den Wunsch geäußert haben, einen Aufhebungsvertrag aufzulegen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Abfindung auszuhandeln.

Dennoch sollte man sich bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages auch der negativen Konsequenzen bewusst sein, davon gibt es nämlich für Arbeitnehmer genügend.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat folgende Nachteile für Arbeitnehmer:

Kein Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen

Als Arbeitnehmer genießen manche Personengruppen einen besonderen Kündigungsschutz, einigen darf sogar fast gar nicht gekündigt werden. Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige und Betriebsräte genießen allesamt ein hohes Schutzniveau, welches durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages freiwillig abgetreten wird. Dies ist unter Umständen zu rechtfertigen, wenn eine besonders hohe Abfindungssumme lockt.

Keine Kündigungsfrist

Ein Aufhebungsvertrag umgeht die gängigen Kündigungsfristen. So kann es vorkommen, dass das Arbeitsverhältnis von einem auf den anderen Tag beendet wird. Das liegt daran, dass es sich bei einem Aufhebungsvertrag eben um keine Kündigung handelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich somit auf einen beliebigen Termin einigen, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer, die noch keine neue Stelle in Aussicht haben, darauf bestehen, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu wahren und das Ausstiegsdatum in die Zukunft zu verlagern. Dies verhindert eine garantierte Sperre des Arbeitslosengeldes.

Eine Sperre beim Arbeitslosengeld

Normalerweise können gekündigte Arbeitnehmer direkt Arbeitslosengeld beim Amt beziehen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sie selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dann verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit für Sozialleistungen, denn der Arbeitnehmer wird durch sein freiwilliges Zutun arbeitslos. Nur, wenn es für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund gibt, wie beispielsweise eine anstehende betriebsbedingte Kündigung, kann er die Kündigung vorwegnehmen und gegebenenfalls eine Sperre umgehen. Die Sperrzeit beläuft sich in der Regel auf 12 Wochen und der Betrag, den man eigentlich in dieser Zeitperiode erhält, wird auch nicht nachgezahlt. In besonders ungünstigen Fällen kann das Arbeitsamt die ausgehandelte Abfindung sogar mit dem Rest des Arbeitslosengeldes verrechnen. Somit stellt der Punkt der Sperrzeit einen besonders wichtigen Aspekt dar, den es vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages unbedingt zu prüfen gilt.

Keine Unterstützung des Betriebsrates

In Unternehmen, in denen es einen Betriebsrat gibt, muss dieser unbedingt vor jeder Kündigung angehört werden. So können im besten Fall Einwände gegen die Kündigung erhoben und neue Perspektiven erarbeitet werden, indem dieser seine Sicht darlegt. Und auch, wenn der Betriebsrat im Prinzip die Kündigung nicht verhindern kann, so können jegliche Einwände später während des Kündigungsschutzprozesses vorgetragen und zugunsten des Arbeitnehmers verwendet werden. Die Unterstützung des Betriebsrates ist jedoch nicht gegeben, wenn ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt wird, immerhin ist dieser freiwillig.

Keinen Kündigungsschutz

Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages tritt der Arbeitnehmer seinen arbeitsrechtlichen Schutz und damit die Möglichkeit ab, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Der Kündigungsschutz greift nämlich nur dann, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird. So gibt es nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages meistens kein Zurück mehr. Manche Arbeitgeber nutzen deshalb gerne Aufhebungsverträge, wenn sie wissen, dass eine Kündigung eigentlich unwirksam ist, weil beispielsweise kein wichtiger Grund vorliegt. Sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, ist das Ende des Arbeitsverhältnisses sozusagen besiegelt und kann nur in ganz seltenen Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte man sich das Eingehen auf einen Aufhebungsvertrag unbedingt gut überlegen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?

Insbesondere Arbeitgeber profitieren von einem Aufhebungsvertrag.

Der Vorschlag einen solchen aufzusetzen, kommt daher auch meistens von Seiten der Führungsebene.

Aufhebungsverträge haben somit folgende Vorteile für Arbeitgeber:

Es gibt keinen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Wie bereits erwähnt, entfällt bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer komplett. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit auch Arbeitsverhältnisse zu beenden, die ohne den Aufhebungsvertrag womöglich nur schwer auflösbar oder zumindest mit langen Kündigungsfristen versehen sind. Auch Vertragsverhältnisse mit Personengruppen, die einen besonderen Schutz genießen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder gar Betriebsräte, lassen sich mit einem Aufhebungsvertrag einfach beenden.

Ein Kündigungsgrund ist nicht notwendig

Laut dem deutschen Arbeitsrecht erfordert die Kündigung eines Mitarbeiters immer einen Grund, sie muss demnach sozial gerechtfertigt sein. Diese Bedingung entfällt bei einem Aufhebungsvertrag, weswegen die Anhörung durch den Betriebsrat auch nicht mehr erforderlich ist.

Die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen entfallen

Auch die gesetzlichen oder zuvor vertraglich geregelten Kündigungsfristen entfallen bei einem Aufhebungsvertrag. So kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis frühzeitig beenden und muss nicht weiter Lohn zahlen.

Doch auch Arbeitgeber sind mit einigen Nachteilen konfrontiert, wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterbreiten möchten.

Folgende zwei Nachteile stechen besonders heraus:

Sie müssen eventuell eine Abfindung zahlen

Da mit Abschluss des Aufhebungsvertrages der Kündigungsschutz entfällt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegebenenfalls eine Abfindung zahlen, deren Höhe von vielen Faktoren abhängt und verhandelt werden muss.

Weitere Zahlungen bei Karenzzeit eines Wettbewerbsverbotes

Im Falle eines Wettbewerbsverbotes besteht für Arbeitnehmer die sogenannte Karenzzeit. Diese verbietet dem Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu seinem früheren Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten. Dafür muss ihn der Arbeitgeber jedoch entschädigen. Aber auch dies kann in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden.

Unser Fazit: Hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Nachteile für mich?

Erst einmal eine klare Antwort auf die Frage: Ja. Mittlerweile sollte klar ersichtlich sein, dass man nie einfach so einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollte. Es gibt einfach eine größere Zahl an Nachteilen, die bei Abschluss eines solchen Vertrages auf den Arbeitnehmer zukommen, wie die Sperre des Arbeitslosengeldes oder der ausbleibende Kündigungsschutz.

Ein wesentlicher Vorteil für Arbeitgeber besteht darin, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen umgangen werden können. Das lohnt sich aber aus Sicht eines Arbeitnehmers nur, wenn schon eine neue Arbeitsstelle winkt, die man zeitnah antreten möchte. Man darf bei diesem Thema nicht aus den Augen lassen, dass Arbeitgeber am meisten von einem Aufhebungsvertrag profitieren und diesen gerne zum Einsatz bringen, wenn eine reguläre Kündigung nicht möglich ist. Im Gegenzug wird dem Arbeitnehmer dann oftmals eine Abfindung angeboten, doch auch diese kann die Vielzahl an Nachteilen meistens nicht kompensieren.

Aufgrund der Fülle an Informationen zum Thema des Aufhebungsvertrages ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht fast unerlässlich. So kann zusammen der bestmögliche Weg für den Arbeitnehmer erarbeitet werden, sei es mit oder ohne Aufhebungsvertrag.

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