Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

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Lindenberg & Witting

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Bekannt aus

Kündigung Rückwirkend

Ist eine rückwirkende Kündigung überhaupt möglich?

Schon so mancher Arbeitnehmer hat sich gewundert, als er doch tatsächlich eine rückwirkende Kündigung in den Händen hielt. Dies stellt zunächst eine prekäre Situation dar, welche den Arbeitnehmer nicht nur Nerven, sondern womöglich auch einen Teil seines Lohns kostet.

Alles zum Thema der rückwirkenden Kündigung und welche Rolle gewisse Sonderfälle spielen, erhalten Sie hier bei uns.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Kündigung Rückwirkend:

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Ist eine rückwirkende Kündigung im Arbeitsrecht möglich?

Nein. Eine Kündigung ist erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Eine Kündigung ist demnach nicht in der Lage, das Arbeitsverhältnis rückwirkend zu beenden.

Doch warum ist das so?

Die Empfangsbedürftigkeit der Kündigung:

Eine Kündigung stellt eine einseitige Willenserklärung dar, die empfangsbedürftig ist. Sie ist also erst an dem Datum wirksam, an dem sie dem Empfänger, in diesem Fall der gekündigte Arbeitnehmer, auch zugegangen ist. Es zählt ausschließlich der Moment, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist.

Der Zeitpunkt der Kündigung gilt als Anknüpfungspunkt:

Ein weiterer Grund ist der Aspekt, dass der Zugang der Kündigung einen Anknüpfungspunkt für weitere rechtliche Maßnahmen darstellt. Zum einen signalisiert er den Beginn der Kündigungsfrist und zum anderen leitet er auch die dreiwöchige Frist ein, in welcher der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben könnte, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Sonderregelung und Ausnahme: Das Briefkasten-Debakel

Auch wenn eine rückwirkende Kündigung prinzipiell nicht möglich ist, stellt das sogenannte Briefkasten-Debakel eine Ausnahme dar. Hierbei geht es allerdings nicht um eine vom Arbeitgeber rückwirkend verfasste Kündigung per se, sondern um eine Kündigung, die sich lediglich für ein paar Tage im Briefkasten des Arbeitnehmers befand.

Auch, wenn die meisten Kündigungen per Einschreiben versendet werden, sodass ein automatischer Nachweis über die Zustellung generiert wird, werden einige nur eingeworfen. Die Ausgangslage ist in diesem Fall dann der sogenannte “Machtbereich” des Arbeitnehmers, zu dem auch sein Briefkasten zweifelsohne dazu zählt.

Da es die Aufgabe des Arbeitnehmers ist, seinen Briefkasten regelmäßig zu leeren, zählt für die Wirksamkeit der Kündigung also der Moment, in dem die Kündigung den Machtbereich erreicht hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Kündigung zugestellt wird, während sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass auch hier eine dritte Person sich um seinen Briefkasten kümmert.

Kann eine fristlose Kündigung rückwirkend ausgesprochen werden?

Nein. Auch eine fristlose Kündigung kann rückwirkend nicht ausgesprochen werden, zumal diese Form der Kündigung ohnehin nicht so einfach durchzusetzen ist. Aus diesem Grund wird dem Arbeitnehmer immer ein dreiwöchiger Zeitraum nach Erhalt der Kündigung zugestanden, indem er auf diese reagieren und eventuell mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen kann.

Ist eine rückwirkende Kündigung in der Probezeit möglich?

Eine Probezeit ist entweder mit der regulären Kündigungsfrist von vier Wochen ab Zugang der Kündigung versehen oder aber mit einem kürzeren Zeitraum, welcher vertraglich festgelegt wurde. Obgleich der Möglichkeit auf eine verkürzte Kündigungsfrist ist eine rückwirkende Kündigung in der Probezeit trotzdem nicht möglich.

Entscheidend ist auch in der Probezeit, der Zeitpunkt des Zuganges des Kündigungsschreibens.

Ist eine rückwirkende Kündigung bei Krankheit möglich?

Diese Frage muss zum näheren Verständnis in zwei verschiedene Fragen unterteilt werden: Kann dem Arbeitnehmer während der Krankschreibung gekündigt werden? Und kann dem Arbeitnehmer bei Krankheit rückwirkend gekündigt werden? Eine Kündigung während einer Krankheit ist prinzipiell möglich. Eine rückwirkende Kündigung bei Krankheit ist nicht möglich.

Gibt es eine rückwirkende Gehaltserhöhung bei einer Kündigung?

Auch wenn das Konzept der rückwirkenden Gehaltserhöhung vorerst kurios klingt, so ist diese tatsächlich möglich. Beispielsweise ergibt sich eine rückwirkende Gehaltserhöhung, wenn es neben der Kündigung in der Vergangenheit Tarifabschlüsse gab, die mehr Gehalt für den entsprechenden Arbeitnehmer vorgesehen haben. Die rückwirkende Gehaltserhöhung gilt außerdem für Tarifabschlüsse, die erst nach der Kündigung ermöglicht wurden und in diesem Fall rückwirkend zählen. Es ist also definitiv realistisch, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Kündigung noch einen Anspruch auf Zahlungen durch den Arbeitgeber hat.

 

Unser Fazit: Was kann ich gegen eine rückwirkende Kündigung tun?

Eine rückwirkende Kündigung entfaltet ihre Wirkung erst mit dem Zugang beim Arbeitnehmer.

Egal, ob es sich um eine rückwirkende fristlose Kündigung, eine rückwirkende Kündigung in der Probezeit oder eine rückwirkende Kündigung bei Krankheit handelt, jeder dieser Fälle ist unzulässig. Die Kündigung entfaltet ihre Wirkung erst mit dem Zugang. Deswegen sollte ein Arbeitnehmer die rückwirkende Kündigung seines Arbeitsverhältnisses unter keinen Umständen tatenlos hinnehmen. Es sollte umgehend Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Der Arbeitnehmer wird hier nicht nur unfair behandelt, sondern bekommt gegebenenfalls auch noch Probleme mit der finanziellen Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Diese fordert nämlich eine umgehende Meldung der Arbeitslosigkeit, um eine Sperre oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.

Nach Erhalt einer rückdatierten Kündigung empfiehlt es sich also, sich professionelle Unterstützung zu suchen und einen Anwalt für Arbeitsrecht um Hilfe zu bitten. Neben einer umfangreichen Beratung ermöglicht dieser zudem eine sichere Vorgehensweise für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht sowie der Geltendmachung aller ausstehenden Ansprüche.

Sie haben eine rückwirkende Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen!

Sollten Sie mehr Informationen zum Thema der rückwirkenden Kündigung benötigen oder eine umfangreiche Beratung zu einem anderen Thema wünschen, so zögern Sie nicht uns eine Nachricht zu schreiben oder uns anzurufen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.