Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht!

Lindenberg & Witting

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
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Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

23. Juni 2020

Keine Kündigung bei Abkehrwillen des Arbeitnehmers

Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine sehr interessante Entscheidung verkündet. Hintergrund der Entscheidung war, dass ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus gekündigt hatte, der Arbeitgeber dann aber gewissermaßen aus Rache eine Kündigung hinterherschob, um so das Arbeitsverhältnis noch früher zu beenden.

Arbeitgeberkündigung aus Rache

Begründet hat der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Abkehrwillen des Arbeitnehmers. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Siegburg erkannte. Auch wenn der Arbeitnehmer vielleicht manchmal mit seinen Gedanken schon beim neuen Arbeitgeber ist, rechtfertigt dies in der Regel keine Kündigung auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat.

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