Keine Kündigung bei Abkehrwillen des Arbeitnehmers
Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine sehr interessante Entscheidung verkündet. Hintergrund der Entscheidung war, dass ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus gekündigt hatte, der Arbeitgeber dann aber gewissermaßen aus Rache eine Kündigung hinterherschob, um so das Arbeitsverhältnis noch früher zu beenden.
Arbeitgeberkündigung aus Rache
Begründet hat der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Abkehrwillen des Arbeitnehmers. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Siegburg erkannte. Auch wenn der Arbeitnehmer vielleicht manchmal mit seinen Gedanken schon beim neuen Arbeitgeber ist, rechtfertigt dies in der Regel keine Kündigung auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat.
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