Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Formen von Zeugnissen

Lindenberg & Witting

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
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Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
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Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
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Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
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Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Zeugnis

Bei jeder Bewerbung muss man ein Zeugnis vorlegen. Daher ist es wichtig, beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis auf ein angemessenes und sehr gutes Zeugnis zu achten. Denn mit einem schlechten Zeugnis kann man sich die Zukunft verbauen. Gerade bei einem Zeugnis gibt es erhebliche Fallstricke, die oft für den Laien kaum zu überblicken sind. Daher beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zeugnis – denn ein Zeugnis begleitet einen ein Leben lang.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Zeugnis:

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Was für Zeugnisse gibt es?

Das Zwischenzeugnis wird dem Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Das vorläufige Zeugnis wird bei einer nahenden Beendigung ausgestellt. Das Endzeugnis oder auch Arbeitszeugnis genannt wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

Welche Formalien sind beim Zeugnis zu beachten?

Das Zeugnis muss dem Arbeitnehmer in seiner beruflichen Entwicklung dienen. Daher muss es nach seiner äußeren Form den im Geschäftsverkehr üblichen Gepflogenheiten entsprechen.

Äußere Form ist wichtig

Zu der äußeren Form hat die Rechtsprechung Grundsätze erarbeitet: Das Zeugnis ist maschinenschriftlich auf dem üblichen Geschäftspapier des Arbeitgebers zu erstellen. Es muss vom Arbeitgeber oder seinem Vertreter unterzeichnet sein. Das Zeugnis darf keine äußerlichen Mängel, wie Schreibfehler, Textänderungen etc. haben. Das Zeugnis darf auch nicht durch unübliche Zeichen (Anführungsstriche und Gänsefüße) verunstaltet werden. Das Zeugnis muss in deutscher Sprache verfasst sein und es dürfen sich keine Knickränder auf dem Zeugnis befinden. Der Arbeitnehmer muss mit Vor- und Familiennamen sowie dem Geburtsdatum genau bezeichnet sein. Das Zeugnis muss von der zuständigen Person des Arbeitgebers unterzeichnet werden. Ferner muss es frei von Verschmutzungen sein und ein harmonisches Schriftbild aufweisen.

Klare und verständliche Formulierungen

Das Zeugnis sollte möglichst klar und verständlich formuliert sein. Die Tätigkeit sollte möglichst genau beschreiben sein. Es ist darauf zu achten, dass die Beschreibung der Tätigkeit nicht langatmig, sondern vielmehr kurz und prägnant ist. Gleichwohl sollten die Tätigkeiten umfassend beschrieben werden. Alles andere macht bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber einen schlechten Eindruck.

Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält im Gegensatz zum einfachen Zeugnis eine umfassende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Das Zeugnis muss auf alle Tatsachen und Bewertungen eingehen, die für das Arbeitsverhältnis von Belang waren und für etwaige neue Arbeitgeber von Belang werden könnten. Dem Arbeitgeber steht bei dieser Bewertung ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum zu. Allerdings ist er an seine Wahrheitspflicht gebunden und das Zeugnis ist stets aus der Sicht eines wohlwollenden Arbeitgebers zu fertigen. Bei der Zeugnissprache hat sich in den vergangenen Jahren eine verklausulierte Benotung eingebürgert. Es ist daher zu empfehlen, auf eine derartige Benotung zu bestehen. Jeder potentielle neue Arbeitgeber schaut zuerst darauf, welche Gesamtnote der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber bekommen hat.

Wie wird die Leistung im Zeugnis beurteilt?

Bei der Leistungsbeurteilung kommt daher folgendes Schema zur Anwendung:

  • die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine sehr gute Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine gute Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine befriedigende Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine ausreichende Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine mangelhafte Arbeitsleistung,
  • Bemühen vorhanden war, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen, bescheinigt eine völlig ungenügende Arbeitsleistung.

Wie wird das Verhalten im Zeugnis beurteilt?

Ein ähnlicher Maßstab wird auch bei der Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers in Ansatz gebracht. Es sollte darauf geachtet werden, dass im Ergebnis keine negativen Andeutungen bezüglich des Verhaltens des Arbeitnehmers im Zeugnis vorhanden sind. Selbst bei einem lediglich befriedigenden Verhalten darf im Zeugnis an dem Verhalten des Arbeitnehmers keine größere Kritik geäußert werden. Hintergrund ist, dass die Zeugnissprache stets übertreibt und somit eine – auch vorsichtig – geäußerte Kritik unmittelbar als mangelhaftes Verhalten des Arbeitnehmers ausgelegt wird. Zu beachten ist, dass auch das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und Kunden dargestellt wird. Ein etwaiges Auslassen bzw. Nichtaufzählen führt in der Regel dazu, dass das Verhalten des Arbeitnehmers als schlecht gewertet wird.

Was bedeutet eine Schlussformel im Zeugnis?

Es sollte auch am Ende des Zeugnisses darauf geachtet werden, dass eine Schluss- bzw. Grußformel und Dankesformel mit aufgenommen wird. In der Rechtsprechung ist es umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine derartige Klausel hat. Zur Zeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Rechtsprechung eine Gruß- und Dankesklausel als notwendiger Teil eines Zeugnisses ansieht.

Sofern Ihnen gar kein oder ein unrichtiges Zeugnis erteilt wurde, sollten Sie nicht länger abwarten. Begeben Sie sich bitte in anwaltliche Beratung.

Welche Arten der Zeugnisklage gibt es?

Klage auf Erteilung

Arbeitgeber erteilen oftmals kein Zeugnis. Ein Arbeitnehmer kann daher auf die Erteilung eines Zeugnisses klagen. Dies kommt öfter vor, als man denkt.

Klage auf Berichtigung

Neben der Klage auf Erteilung eines Zeugnisses kommt auch eine Klage auf Berichtigung des Zeugnisses in Betracht. Eine derartige Klage ist zu erheben, wenn das Zeugnis zu schlecht ist. Da es in der Zeugnissprache Klauseln gibt, die für den Laien nicht zu durchschauen sind, sollte das Zeugnis von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.

Welche Fristen gelten beim Streit um ein Zeugnis?

Für beide Klagen laufen jedoch Fristen. Spätestens nach 10 Monaten – bei manchen Arbeitsgerichten nach 6 Monaten – ist die Klage auf Erteilung oder Berichtigung eines Zeugnisses verwirkt.