Wir rechnen die Gebühren ab, die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt sind.
Wir rechnen die Gebühren ab, die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt sind. Von entscheidender Bedeutung für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert, auf den sich die abzurechnenden Gebühren beziehen. Der Gegenstandswert ist in der Regel entweder durch Gesetz oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegt. Damit sind die entstehenden Kosten für Sie immer transparent. Gerne berechnen wir für Sie im Vorhinein die anfallenden Gebühren. Sollte dies aufgrund der Unwägbarkeiten im Einzelfall nicht möglich sein, geben wir Ihnen ein Überblick, mit welchen Kosten erfahrungsgemäß zu rechnen ist.
Die Besonderheit im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es bei den Kosten eine Besonderheit. In den allermeisten zivilrechtlichen Rechtsgebieten verhält es sich so, daß derjenige, der in einem Rechtsstreit unterliegt, auch dessen gesamte Kosten zu tragen hat. Dies ist im Arbeitsrecht anders geregelt. Im Arbeitsrecht ist nämlich gesetzlich festgelegt, daß in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten trägt und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Eine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei kommt somit nicht in Betracht. Dies wurde vom Gesetzgeber in das Gesetz mit aufgenommen, um den Arbeitnehmern die Angst vor einer Klage gegenüber ihrem Arbeitgeber zu nehmen.
Rechtsschutzversicherung
Durch eine Rechtsschutzversicherung kann man sich gegenüber arbeitsrechtlichen Streitigkeiten absichern. Unsere Rechtsanwaltskanzlei rechnet selbstverständlich auch gegenüber allen deutschen Rechtsschutzversicherungen ab. Wir überprüfen für Sie gerne im Vorfeld, ob Ihr Fall von Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert ist. Hierzu überlassen Sie uns bitte im Vorhinein Ihre Versicherungspolice nebst Versicherungsnummer.
Erstberatung
Wollen Sie sich zunächst beraten lassen und dann entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen? Hierzu bieten wir Ihnen die außergerichtliche Beratung zu einem Pauschalpreis i.H.v. 226,10 EUR an. Selbstverständlich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung (vorbehaltlich der Selbstbeteiligung) diese Kosten, sofern Ihnen Versicherungsschutz gewährt wurde. Durch diesen Pauschalpreis ist eine ca. einstündige qualifizierte Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte abgegolten. Wir nehmen uns die Zeit für eine einstündige Beratung. Wir haben nämlich die Erfahrung gemacht, daß in den seltensten Fällen einfache Sachverhalte vorliegen. Oftmals sind nämlich komplexe, rechtliche Probleme zu behandeln.
Honorarvereinbarungen
Abhängig von der zugrunde liegenden Rechtsmaterie wird die Kanzlei nur aufgrund von Honorarvereinbarungen tätig. Hierbei kann es sich um ein Honorar auf Stundenbasis oder um ein Pauschalhonorar handeln. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Materie liegen die in Ansatz zu bringenden Stundensätze in der Regel bei 200,00 EUR bis 250,00 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen im Vorhinein, ob der Abschluß einer Honorarvereinbarung erforderlich ist.
Sollten Sie zu den Rechtsanwaltskosten noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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Themen zum Arbeitsrecht
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