Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
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Mobbing am Arbeitsplatz: Anwalt

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Sascha O.

Bekannt aus

Mobbing am Arbeitsplatz Anwalt

Im Gegensatz zur verbotenen Diskriminierung gibt es für Mobbing keine besondere gesetzliche Regelung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besagt, dass bestimmte Personengruppen nicht benachteiligt werden dürfen.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz Anwalt:

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Was genau ist Mobbing?

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand aufgrund seiner Rasse bzw. ethnischen Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung, sexuellen Orientierung, Behinderung, seines Geschlechts oder Alters benachteiligt werden. Betroffene Arbeitnehmer haben gemäß dem AGG ein Anrecht auf Beschwerde und Leistungsverweigerung sowie ggf. auch Anspruch auf eine Entschädigung.

Wenn bei einem Arbeitnehmer keiner der soeben genannten Diskriminierungsgründe vorliegt, er sich aber trotzdem unangemessen schlecht behandelt fühlt, handelt es sich möglicherweise um Mobbing. Man kann jedoch nicht jede Unstimmigkeit mit dem Vorgesetzten oder den Arbeitskollegen und nicht jede unangenehme Stimmung im Betrieb als Mobbing kategorisieren. Es gibt in diesem Fall keine einheitliche Definition. Es gibt aber bestimmte Verhaltensweisen, die als Indizien für Mobbing gelten.

Dazu zählen unter anderem:

Feindseliges, schikanöses oder herabwürdigendes Verhalten von Vorgesetzten und Kollegen

Dazu zählen beispielsweise bewusste Ausgrenzungen, üble Nachrede, wiederholte verbale Angriffe oder Beschimpfungen und ständige unangemessene Kritik. Diese Handlungen müssen außerdem gezielt ablaufen. Unbedachte Unhöflichkeiten gelten deshalb nicht als Mobbing. Mobbing kann jedoch auch vorliegen, wenn der Vorgesetzte dem Arbeitnehmer ständig sinnlose Arbeiten oder Aufgaben, die nichts zum Arbeitsbereich des Arbeitnehmers gehören, zuweist. Hierbei muss sich jedoch eine schikanöse Tendenz abzeichnen. Vorgesetzte verteidigen ihr Verhalten in solchen Fällen häufig damit, dass sie lediglich von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht haben und keine schlechten Absichten im Sinn hatten.

Die betroffene Person muss sich in der Defensive befinden

Die Unterlegenheit der betroffenen Person kann sich entweder aus der höheren Position des Mobbenden oder aus der Anzahl der mobbenden Personen ergeben. Es gibt sogar Fälle, in denen Vorgesetzte von einer Gruppe von Angestellten gemobbt werden. Diese Form von Mobbing liegt beispielsweise vor, wenn sich mehrere Mitarbeiter aus einer Abteilung gegen ihren Abteilungsleiter zusammentun.

Mobbing erfolgt über einen längeren Zeitraum

Wenn ein Arbeitnehmer einige Tage oder Wochen im Streit mit Kollegen ist und sich deshalb einen etwas raueren Umgang gefallen lassen muss, kann man nicht von Mobbing sprechen. Für gewöhnlich geht man erst nach einigen Monaten, in denen sich wiederholt ähnliche Vorfälle ereignen, von Mobbing aus.

Es gibt keine sachliche Begründung für das feindselige Verhalten

Wer während der Arbeit ständig Fehler macht oder wiederholt zu spät zur Arbeit erscheint und deshalb verwarnt oder möglicherweise sogar abgemahnt wird, ist kein Opfer von Mobbing. Die Handlungen des Vorgesetzten sind in diesem Fall berechtigt und lassen sich auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückführen.

Mobbing am Arbeitsplatz nachzuweisen, ist oftmals schwierig. Betroffene Personen sollten deshalb möglichst schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und die Mobbingvorfälle in einem sogenannten Mobbingtagebuch dokumentieren. Hier kann man die einzelnen Vorfälle mit Datum, involvierten Personen und Details festhalten.

Wie wirkt sich Mobbing auf die betroffene Person aus?

Mobbing wirkt sich häufig negativ auf die Psyche und/oder körperliche Verfassung der betroffenen Person aus. Opfer von Mobbing leiden beispielsweise oftmals unter Angstzuständen, Schlafstörungen, erhöhter Nervosität, Depression und psychosomatischen Erkrankungen. In Extremfällen wird der Betroffene aufgrund Mobbings arbeitsunfähig und erhält danach eine krankheitsbedingte Kündigung. Wenn Sie also gemobbt werden und merken, dass Sie wegen des Mobbings krank werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung begeben.

Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber in Bezug auf Mobbing?

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Demnach muss der Arbeitgeber beispielsweise einschreiten, wenn überwiegende Interessen des Arbeitnehmers wie sein Persönlichkeitsrecht oder seine Gesundheit gefährdet sind. Zudem muss der Arbeitgeber dazu imstande sein, die gefährdeten Interessen des Arbeitnehmers vor Eingriffen zu schützen. Die Vorgehensweise des Arbeitgebers zum Schutz der Interessen des Arbeitnehmers muss dem Arbeitgeber stets zumutbar sein.

Hierzu ein Beispiel: Ein Angestellter wird über einen längeren Zeitraum von seinem Vorgesetzten und anderen Arbeitskollegen gemobbt. Das Mobbing ist für den Arbeitnehmer eine derart starke psychische Belastung, dass er beginnt unter Schlafstörungen zu leiden. Nach einiger Zeit erfährt der Arbeitgeber von dem Verhalten des Vorgesetzten.

Das Mobbing des Vorgesetzten gefährdet in diesem Fall die Gesundheit des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, den Arbeitnehmer in einer anderen Abteilung unterzubringen und/oder den Vorgesetzten abzumahnen und ihn von nun an genauer zu beobachten. In dieser Situation wäre die für den Arbeitgeber zumutbare Möglichkeit, das Abmahnen und Beobachten des Vorgesetzten. Da die Verlegung des Arbeitnehmers in der Regel größere Umstrukturierungsmaßnahmen mit sich bringt, ist dies meist keine zumutbare Möglichkeit für den Arbeitgeber. Falls der Arbeitnehmer auch nach Aussprache einer Abmahnung weiterhin gemobbt wird, muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen zum Schutze des Arbeitnehmers ergreifen.

In manchen Mobbingfällen wird der Arbeitnehmer außerdem vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines ethnischen Hintergrundes, seiner körperlichen oder geistigen Verfassung, seiner Weltanschauung, seines Alters oder Geschlechts am Arbeitsplatz diskriminiert und gemobbt wird.

Wie kann man rechtlich gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen?

Je nach Art des Mobbings gibt es in manchen Fällen klare rechtliche Möglichkeiten, um gegen Mobbing vorzugehen. Das Verhalten der mobbenden Person kann einen Straftatbestand erfüllen. Das Opfer kann in diesem Fall eine Strafanzeige gegen den Täter stellen. Zu den Strafbeständen, die im Rahmen von Mobbing häufig auftreten, zählen beispielsweise Verleumdung, sexuelle Nötigung, Beleidigungen bzw. üble Nachrede und in extremen Fällen sogar Körperverletzungen.
Der Arbeitgeber kann hierbei auch zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn dieser zum Beispiel selber mobbt, verstößt er gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Doch auch wenn das Mobbing nicht vom Chef ausgeht, kann sich der betroffene Angestellte an ihn halten. Der Arbeitgeber hat nämlich gegenüber seinen Angestellten eine sogenannte Fürsorgepflicht. Demnach muss der Arbeitgeber, soweit es möglich und zumutbar ist, die Gesundheit, das Persönlichkeitsrecht und die anderen wichtigen Interessen der Angestellten schützen. Dazu zählt auch der Schutz vor Mobbing.

Wenn der Arbeitgeber von der betroffenen Person über das Mobbing in Kenntnis gesetzt wird, ist dieser also dazu verpflichtet, etwas zu unternehmen. So kann er die Verantwortlichen beispielsweise zur Rede stellen oder sie gegebenenfalls sogar abmahnen. Im Extremfall muss der Arbeitgeber für die betroffene Person je nach Möglichkeit einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens finden, um ihn oder sie aus der Schusslinie der mobbenden Personen zu bringen.

Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht kann das Mobbingopfer Ersatzsprüche aufgrund von Gesundheitsschäden oder Verlust des Arbeitsplatzes gegen den Arbeitgeber erheben. In manchen Fällen hat der Angestellte auch das Recht auf eine Schmerzensgeldforderung. Um diese Ansprüche durchzusetzen, benötigen Sie in der Regel jedoch juristische Unterstützung, da die Hürden recht hoch sind.

Wie sollte man sich als betroffene Person verhalten?

Als Opfer von Mobbing hat man jedoch einige Möglichkeiten, um seine Rechte zu wahren. Wer der Meinung ist, dass er oder sie gemobbt wird, sollte zunächst das Gespräch mit den Kollegen und Vorgesetzten und gegebenenfalls auch dem Betriebsrat suchen. In manchen Fällen reicht bereits ein offenes und ehrliches Gespräch, um die vorherrschenden Probleme zu beseitigen. Falls das nicht genügt, kann man sich auch an eine Mobbingberatung wenden. In Hamburg gibt es zum Beispiel das Mobbing-Telefon und in Bremen die Mobbinghilfe des städtischen Serviceportals. Wenn die Gegenseite jedoch wirklich gezielt böswillig handelt und der Chef der betroffenen Person nicht zur Hilfe kommt, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden:

  • Führen Sie ein Mobbingtagebuch, in dem Sie die einzelnen Vorfälle und Beweise für das Mobbing möglichst genau dokumentieren. Hierbei sollten Sie auch auf unbeteiligte Zeugen achten, die Ihre Aussagen bestätigen können.
  • Dokumentieren Sie, welche gesundheitlichen Auswirkungen das Mobbing auf Sie hat. Falls Sie aufgrund der Beschwerden beim Arzt waren, sollte Sie auch möglichst genau die Diagnose festhalten.
  • Holen Sie sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

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Falls Sie noch mehr über Mobbing am Arbeitsplatz erfahren möchten oder sich von unseren Anwälten bezüglich einer juristischen Angelegenheit beraten lassen möchten, können Sie uns gerne jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Online Formular kontaktieren.