Kündigung durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer muss bei der Kündigung beachten, dass die Kündigungsfrist eingehalten ist. Die Kündigungsfristen ergeben sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz oder gegebenenfalls anwendbarer Tarifverträge. Die Kündigungsfristen beginnen immer ab dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber zu laufen. Weitergehende Erklärungen, d.h. beispielsweise der Grund der Kündigung, bedarf es bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht. Wichtig ist jedoch, dass auch eine Kündigung durch den Arbeitnehmer stets und immer nur schriftlich ausgesprochen wird, d.h. eine Originalkündigung mit Unterschrift muss dem Arbeitgeber zugehen.
Tipp:
Wir empfehlen noch, das Arbeitsverhältnis nicht nur einfach zu kündigen, sondern „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Soweit die Kündigung nämlich nicht fristgerecht ausgesprochen wurde, d.h. die Kündigungsfrist versehentlich falsch berechnet wurde, ist klargestellt, dass das Arbeitsverhältnis dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden soll.
Hier unser Muster:
– Briefbogen Arbeitnehmer –
Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ___________,
hiermit
kündige
ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum _________, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitnehmer
Kündigung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss ebenfalls die Kündigungsfristen prüfen. Die Kündigungsfristen ergeben sich auch beim Arbeitgeber aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen. Zusätzlich zu unserem Muster haben wir für Sie auch Tipps für das Kündigungsschreiben durch Arbeitgeber zusammengestellt.
Hier unser Muster:
– Briefbogen Arbeitgeber –
Betreff: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ___________,
hiermit
kündigen
wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum _________, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie gemäß § 38 SGB III verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Unterlassen Sie diese Meldung, so kann Ihnen durch das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld gekürzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer/Vorstand/Inhaber
24h Terminvereinbarung
Tel. 0211 7495 1680 0
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