Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Formel zur Urlaubsabgeltung

Lindenberg & Witting

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Urlaubsabgeltungsrechner

Mit 4 einfachen Angaben zur Urlaubsabgeltung:

Erfassen Sie im Folgenden die vollen Arbeitstage pro Woche, die abzugeltenden Urlaubstage, ihr Monats-Bruttogehalt und etwaige Provisionen innerhalb der letzten drei Monate:

Arbeitstage pro Woche
Urlaubs­abgeltung in Tagen
Monatsgehalt
Provision der letzten 3 Monate
(falls vorhanden)
Berechnen
Ihre mögliche Urlaubsabgeltung:
Gerne können Sie uns direkt mit einer Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Urlaubsabgeltung beauftragen:

Formel zur Urlaubsabgeltung

Sofern Ihnen ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zusteht, stellt sich die Frage, wie dieser zu berechnen ist. Hierzu gibt es eine gerichtlich anerkannte Berechnungsformel.

Quartalsgehalt (brutto) dividiert durch 65!

Nehmen Sie einfach das Ihnen für ein Quartal zustehende Bruttoarbeitseinkommen (zuzüglich Provision etc.) und teilen Sie dies durch 65 Arbeitstage. Verdienen Sie beispielsweise pro Monat 4.000,00 Euro (brutto) beträgt Ihr durchschnittliches Bruttoarbeitseinkommen pro Tag 184,62 Euro. Dieser Betrag ist dann pro Urlaubstag auszuzahlen. Ist beispielsweise der Jahresurlaub von 30 Tagen abzugelten, ergibt dies den Betrag in Höhe von 5.538,46 Euro (brutto).

Eine stolze Summe!

Wie Sie sehen, sollten Urlaubsabgeltungsansprüche keinesfalls vernachlässigt werden. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte einen persönlichen Besprechungstermin.

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Tel. 0211 7495 1680 0

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