Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht!

Lindenberg & Witting

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Schadensersatz bei Kopftuchverbot

21. September 2020

Schadensersatz bei Kopftuchverbot

Das Bundesarbeitsgericht setzt in einem aktuellen Urteil die in den letzten Jahren mehr und mehr ausdifferenzierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Tragens von Kopftüchern in staatlichen Institutionen um. Eine Bewerberin, die nach eigenen Angaben der islamischen Glaubensrichtung angehört und sich auf eine Stelle als Lehrerin bei einer staatlichen Schule beworben hatte, wurde bei deren Besetzung […]

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23. Juni 2020

Krankes Kind rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine sehr interessante Entscheidung verkündet, Arbeitsgericht Siegburg zum Aktenzeichen: 3 Ca 642/19. Hintergrund des Falles war, dass eine Altenpflegerin in der Probezeit von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde, da sie ihr Kind mit zur Arbeit genommen hatte. Die Mitnahme des Kindes erfolgte jedoch nicht freiwillig, sondern da das Kind erkrankt war […]

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17. Februar 2020

Airberlin: Kündigung des Cockpitpersonals ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 13.02.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 146/19 entschieden, dass die Kündigung des Cockpitpersonals der ehemaligen Fluglinie Airberlin unwirksam war. Hintergrund ist, dass nach § 17 KSchG der Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen hat. Voraussetzung für Kündigung: Massenentlassungsanzeige Wird diese Massenentlassungsanzeige nicht oder nicht ordnungsgemäß […]

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