Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Kündigungsschutz in der Insolvenz

Lindenberg & Witting

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Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
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Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
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Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
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Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
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Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Mein Arbeitgeber ist insolvent: Was ändert sich jetzt für mich?

Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ändert sich im Arbeitsverhältnis erst einmal nichts. Das Arbeitsverhältnis läuft ganz normal weiter. Lediglich dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will, kann eine andere Kündigungsfrist gelten.

Privileg für den Insolvenzverwalter

Grundsätzlich bleiben zwar die vertraglich vereinbarten oder tariflich geltenden Kündigungsfristen auch im Rahmen einer Insolvenz bestehen. Allerdings steht dem Insolvenzverwalter ein Privileg zu. Gemäß § 113 Abs. 1 Satz InsO gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern die im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag geltende Kündigungsfrist länger ist.

Schadensersatz für den Arbeitnehmer

Im Gegenzug können Sie als Insolvenzgläubiger Schadensersatz nach § 113 InsO verlangen, sofern Ihnen eine längere Kündigungsfrist kraft Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag zugestanden hätte.

Kann mir während einer vorläufigen Insolvenz gekündigt werden?

Bei einer Überschuldung des Unternehmens stellt der Arbeitgeber einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht. Zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens befindet sich der Arbeitgeber in vorläufiger Insolvenz.

Vorläufiger Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht kündigungsberechtigt

Kündigungsberechtigt bleibt dann auch in der vorläufigen Insolvenz grundsätzlich der Arbeitgeber, nicht der vorläufige Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird erst dann kündigungsberechtigt, sofern das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wurde. In manchen Insolvenzverfahren bestellt das Amtsgericht einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser hat bereits die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers und kann daher bereits selbst Kündigungen aussprechen.

Ausnahme: Starker Insolvenzverwalter

Hierbei kann sich der starke vorläufige Insolvenzverwalter aber nicht auf die kürzeren Kündigungsfristen des § 113 InsO berufen. Darüber hinaus gelten auch in der vorläufigen Insolvenz die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem besonderen Kündigungsschutz. Die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung bleiben also sehr hoch.

Darf mir der Insolvenzverwalter so einfach kündigen?

Entgegen der langläufigen Meinung stellt die Insolvenz keinen eigenen Kündigungsgrund dar. Der Insolvenzverwalter darf also nicht wegen der Insolvenz alleine kündigen.

Insolvenz alleine kein Kündigungsgrund

Möglich bleibt es für den Insolvenzverwalter jedoch immer, eine Kündigung wegen Umstrukturierung oder einer Betriebsschließung auszusprechen. In einem solchen Fall gelten jedoch auch für den Insolvenzverwalter Regeln, d. h. er muss bspw. die Sozialauswahl beachten. Auch muss der Insolvenzverwalter im Zweifelsfall eine Änderungskündigung aussprechen, sofern noch irgendeine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht.

Kündigungsschutz gilt auch für Insolvenzverwalter

Auch der Insolvenzverwalter ist an den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gebunden. Auch insofern bedarf es im Vorhinein der Zustimmung der entsprechenden Behörde. Alleine die Insolvenz berechtigt den Insolvenzverwalter nicht zur Kündigung.

Gibt es nach der Kündigung in der Insolvenz einen Anspruch auf eine Abfindung?

Leider besteht auch bei einer Kündigung in der Insolvenz kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Gleichwohl kann es auch in der Insolvenz zur Zahlung einer Abfindung unter folgenden Bedingungen kommen:

– Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und mit dem Insolvenzverwalter wird eine Abfindung vereinbart. Dies stellt nach unserer Erfahrung der häufigste Fall dar.

– Der Insolvenzverwalter spricht eine Kündigung gem. § 1a KSchG aus, im Rahmen dessen bereits eine Abfindung angeboten wird. Dies ist in der Praxis eher selten.

– Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer schließen einen Aufhebungsvertrag, im Rahmen dessen eine Abfindung vereinbart wird. Dies ist oftmals bei Schwangeren, Schwerbehinderten und
Betriebsratsmitgliedern
der Fall, also solche Berufsgruppen, die auch der Insolvenzverwalter nur schwer kündigen kann.

– Der Betriebsrat hat mit dem Insolvenzverwalter einen Sozialplan ausgehandelt, im Rahmen dessen für den Arbeitnehmer eine Abfindung vorgesehen ist.

Ist eine außerordentliche Kündigung in der Insolvenz möglich?

Viele Arbeitgeber kündigen in der Insolvenz außerordentlich, um ihren Betrieb zu retten. Eine außerordentliche Kündigung wegen der Insolvenz ist jedoch nicht möglich. Wegen der Insolvenz kann niemals gekündigt werden, weder fristlos/außerordentlich, noch ordentlich. Vielmehr müssen besondere weitere Umstände hinzutreten. Nur dann, wenn auch ohne Insolvenz des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre, ist dies auch in der Insolvenz des Arbeitgebers möglich.

Kann mir mein unkündbarer oder befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Oftmals sind Arbeitnehmer nach einem gewissen Alter und einer gewissen Beschäftigungszeit unkündbar. Dies ist in entsprechenden Tarifverträgen festgehalten. In der Insolvenz kann jedoch auch solchen Arbeitnehmern gekündigt werden. Gleiches gilt für befristete Arbeitsverträge, die an sich nicht kündbar sind. Auch insofern besteht für den Insolvenzverwalter ein Privileg. Der Insolvenzverwalter kann auch derartige Verträge mit einer 3-monatigen Frist kündigen.

Kann mir als Geschäftsführer gekündigt werden?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wie auch die Abberufung des Geschäftsführers führen in der Regel nicht zu einer Beendigung des Dienstvertrages. Vielmehr muss auch der Dienstvertrag des Geschäftsführers wie sonstige Arbeitsverträge vom Insolvenzverwalter gekündigt werden. Auch insofern gilt die privilegierte, d. h. verkürzte Kündigungsfrist des § 113 InsO. Lediglich dann, wenn der Geschäftsführer die Insolvenz verschleppt hat, kommt wegen eines wichtigen Grundes eine fristlose Kündigung des Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter in Betracht.

Was ist mit meinem Lohn, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?

Viele Arbeitnehmer fürchten, ihren Lohnanspruch in der Insolvenz zu verlieren und alles zu verlieren. Diese Befürchtung ist nicht ganz unberechtigt. Es gibt jedoch auch Schutzmechanismen.

Insolvenzgeld schützt Arbeitnehmer

Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Arbeitnehmer gewissermaßen ein doppeltes Netz ausgespannt. Für die Zeit von bis zu 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlt die Bundesagentur dem Arbeitnehmer Insolvenzgeld, welches in den meisten Fällen dem Nettolohnanspruch entspricht. Allerdings betrifft dies maximal den Anspruch von 3 Löhnen. Daher unser Tipp: Bestehen Sie in der Krise ihres Arbeitgebers unbedingt auf die pünktliche Zahlung des Lohns.

Im Insolvenzverfahren: Masseverbindlichkeit

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Lohnforderungen Masseverbindlichkeiten und werden vom Insolvenzverwalter privilegiert befriedigt. Sogenannte Masseverbindlichkeiten werden vor allen Forderungen, die an den Insolvenzverwalter gestellt werden, beglichen. Der Lohnanspruch ist also nach der Insolvenzeröffnung ebenfalls halbwegs gut geschützt.

Mir wurde wegen der Insolvenz meines Arbeitgebers gekündigt. Was nun?

Ein Arbeitnehmer, der in der Insolvenz eine Kündigung erhalten hat, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sichert Ihre Rechte, auch in der Insolvenz. Nur hierdurch bestehen Chancen, eine Abfindung und ein ordentliches Zeugnis geltend zu machen. Auch in der Insolvenz gilt: Besser zum Anwalt, der Ihnen Ihre Rechte sichert.