Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Sofort handeln. Wir helfen!

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Was ist eine Änderungskündigung?

Einfach gesagt „tauscht“ der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung seine Arbeitsstelle gegen eine andere im selben Unternehmen. Das Wort „Kündigung“ kann also zu falschen Schlüssen führen, denn sie führt nicht dazu, dass man später ohne Arbeit dasteht. Es wird also der alte Arbeitsvertrag gekündigt und gleichzeitig ein neuer geschlossen. Was also passiert, ist, dass sich die Arbeitsbedingungen bzw. die Aufgabe ändern. Voraussetzung ist aber, dass die Änderungen vom Arbeitnehmer fristgerecht angenommen werden. Erfolgt diese Annahme durch den Arbeitnehmer nicht oder nicht fristgerecht, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Aus der Änderungskündigung wird dann automatisch eine Beendigungskündigung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung muss stets in Betracht gezogen werden, bevor eine endgültige Kündigung ausgesprochen wird. Die Beendigungskündigung soll stets das „letzte Mittel“ sein, da sie wegen des Verlustes der Arbeitsstelle für den Arbeitnehmer sehr belastend ist. Die Änderungskündigung als milderes Mittel soll den Arbeitsplatz mit geänderten Arbeitsbedingungen retten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Versetzung und der Änderungskündigung?

Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer eine bestimmte Tätigkeit zuzuweisen. Allerdings nur, wenn diese Tätigkeit vom Arbeitsvertrag umfasst ist. Daher ist nicht bei jeder beruflichen Veränderung eine Änderung des Arbeitsvertrages (Änderungskündigung) nötig. Solange man innerhalb der Grenzen des Arbeitsvertrages eine neue Aufgabe bekommt, spricht man von einer Versetzung. Wenn aber eine Tätigkeit übernommen werden soll, die sich mit den Bestimmungen des Arbeitsvertrages nicht deckt, muss eine Änderungskündigung erfolgen. Somit kann bei „unpräzisen“ Arbeitsverträgen eine Änderungskündigung zumeist unterbleiben.

Bekomme ich bei einer Änderungskündigung eine Abfindung?

Wie bei jeder anderen Kündigung auch gibt es eine Abfindung nicht zwangsläufig. Eine Abfindung ist Verhandlungssache und die Höhe hängt vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. seines Anwaltes ab. Es lässt sich aber sagen, dass es in der Regel gute Chancen gibt, auch bei einer Änderungskündigung eine Abfindung durchzusetzen.

Wie erkenne ich eine Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung ist zunächst eine ganz normale Kündigung mit den üblichen vertragsbeendenden Folgen. Dass es sich um eine Änderungskündigung handelt ergibt sich daraus, dass zusätzlich zur Kündigung noch das Angebot einer anderen Arbeitsstelle im selben Unternehmen im Kündigungsschreiben enthalten ist.

Welche Frist gilt bei einer Änderungskündigung?

Bei der Änderungskündigung gelten die ganz normalen Kündigungsfristen. Es ist auch bei einer Änderungskündigung zu prüfen, ob die vertraglichen, gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen zur Anwendung kommen.

Wie kann ich auf eine Änderungskündigung reagieren?

  • Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung annehmen. Ab dem Termin zu dem gekündigt wurde, beginnt dann der abgeänderte Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann eine Frist bestimmen, bis zu deren Ablauf der Arbeitnehmer die Annahme erklärt haben muss.
  • Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers ab, so wird das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin komplett beendet. D.h. die Ablehnung betrifft nur die Fortsetzung der Beschäftigung zu geänderten Bedingungen. Die Kündigung an sich kann nicht abgelehnt werden. Nach der Ablehnung liegt daher eine normale, in der Regel ordentliche Kündigung vor.
  • Der Arbeitnehmer kann auch unter Vorbehalt annehmen. Der Vorbehalt kann gegenüber dem Arbeitgeber bis spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden. Innerhalb dieser drei Wochen muss die Änderungsschutzklage erhoben werden.

Soll ich die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen?

Ja, dies ist grundsätzlich so zu empfehlen, da es sich hierbei um eine risikofreie Vorgehensweise handelt.

Kein Risiko bei Vorbehaltsannahme

Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigung unter Vorbehalt an, wird das Arbeitsverhältnis ab dem Kündigungstermin in der geänderten Weise fortgesetzt. Der Vorbehalt bezieht sich darauf, dass der Arbeitnehmer gleichzeitig vor Gericht die Feststellung verlangt, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war, da seine Arbeitskraft am ursprünglichen Arbeitsplatz nicht überflüssig geworden ist. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, wenn man auf jeden Fall im Unternehmen bleiben möchte, aber von der Unrechtmäßigkeit der Kündigung ausgeht. Entscheidet das Arbeitsgericht nämlich, dass die Änderungskündigung unrechtmäßig war, behält man seinen alten Arbeitsplatz, da man ja nur unter Vorbehalt die Änderungskündigung angenommen hat. Hält das Arbeitsgericht die Änderungskündigung für rechtmäßig, so hat man dann den neuen Arbeitsplatz trotzdem sicher.

Was sind die Folgen einer Änderungskündigungsschutzklage?

  • Bekommt der Arbeitnehmer Recht, so gilt der ursprüngliche Arbeitsvertrag weiter und er kann seinen früheren Arbeitsplatz behalten.
  • Verliert er den Prozess, so hängt die Folge davon ab, ob er davor unter Vorbehalt die Kündigung angenommen hat, oder nicht. Wurde ein Vorbehalt erklärt, behält er seinen Job zu den geänderten Bedingungen. Wurde kein Vorbehalt erklärt, so wird das Arbeitsverhältnis aufgehoben, da die Kündigung rechtmäßig war und der Arbeitnehmer die Änderung nicht angenommen hat. Es liegt dann eine normale Kündigungsschutzklage vor.

Kann auch ich als Arbeitnehmer eine Änderungskündigung aussprechen?

Ja, das ist möglich. Da der Arbeitgeber aber nicht zur Annahme der geänderten Bedingungen verpflichtet ist, ist das ein sehr riskanter Schritt, da die Kündigung in jedem Fall wirksam ist.