Kündigung
Sie wollen Ihr Recht? Wir machen das für Sie!
Eine Kündigung kann Sie hart treffen. Denn wenn es um Ihre Arbeit geht, geht es um Ihre Existenz. Es ist wichtig, dass Sie jetzt richtig handeln. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz.
Wir wissen, was zu tun ist!
- Wir fechten fehlerhafte Kündigungen an
- Wir setzen Weiterbeschäftigungsansprüche durch
- Wir kämpfen für eine bestmögliche Abfindung
Auf unsere Kompetenz und Professionalität im Arbeitsrecht können sie sich verlassen. Wir finden Lösungen für Ihre persönliche Situation und handeln schnell, ergebnisorientiert und in Ihrem Interesse.
Fordern Sie uns! Wir sind an Ihrer Seite!
Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Kündigung:
24h Terminvereinbarung
Tel. 07221 858 9090
Kündigung Ihres Arbeitsplatzes? Sofort handeln!
Eine Kündigung kann jeden treffen…
…und dann ist schnell die Existenz bedroht. Daher handeln wir sofort: Innerhalb der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist prüfen wir für Sie, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.
Wichtig: Wird die Frist versäumt, die mit dem Zugang der – ausschließlich schriftlichen! – Kündigung beginnt, ist diese rechtswirksam und kann nicht mehr angegangen werden.
Ziel 1: Kündigung ist unwirksam
Im Kündigungsschutzverfahren ist es unser Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und die Kündigung gerichtlich als unwirksam erklären zu lassen. Arbeitnehmer genießen umfangreiche Schutzrechte. Arbeitgeber missachten diese häufig – bewusst oder aus Unwissenheit. Da sehen wir gerne genauer hin.
Ziel 2: Abfindung oder Weiterbeschäftigung
Eine unwirksame Kündigung ist wiederum eine starke Basis für erfolgreiche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Denn die Weiterbeschäftigung oder eine möglichst hohe Abfindung, das ist das Ziel unserer Mandaten.
Und noch eines ist wichtig:
Zu den Kosten: Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie bei einer Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz nur Ihre eigenen Anwaltskosten, nicht die der Gegenseite.