Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Lindenberg & Witting

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht ist vor allem Arbeitnehmerschutzrecht.

Aber auch Arbeitgeber haben Rechte. Wir als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennen beide Seiten. Wir wissen, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber denken und welche Ziele verfolgt werden. Dies ist für Arbeitgeber von Vorteil, da wir die Motive und das Handeln der Arbeitnehmer besser einschätzen können.

Exzellente Beratung

Als professionelle Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir nicht auf einer Seite, schon gar nicht aus ideologischen Gründen. Wir verstehen uns vielmehr als juristische Dienstleister. Wir wollen unseren Mandanten die beste juristische Beratung und Vertretung zukommen lassen.

Vollumfassende Vertretung

Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich. Wir halten unseren Mandanten den Rücken frei. Durch unsere strategische arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung können unsere Mandanten Ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Denn ihr Unternehmen ist für sie das Wichtigste. Um das Arbeitsrecht kümmern wir uns.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

24h Terminvereinbarung
Tel. 0211 7495 1680 0

Jetzt Ansprüche berechnen:

Auch Arbeitgeber haben Rechte!

Beim Thema Überstunden ist ausnahmsweise der Arbeitgeber im Vorteil. Dies sollte Ihnen als Arbeitgeber bewusst sein.

Arbeitnehmer muss Überstunden beweisen!

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer bei jeder einzelnen Überstunde darlegen und beweisen, zu welchem Zeitpunkt sie durch wen angewiesen und zu welchem Zeitpunkt genau sie geleistet wurde. Eine besondere Problematik für den Arbeitnehmer besteht darin, dies auch zu beweisen, falls der Arbeitgeber die geltend gemachten Überstunden bestreitet.

Arbeitgeber ist im Vorteil!

Aus dieser Beweisnot für den Arbeitnehmer folgt, dass der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer bei dem Streit über Überstunden im Vorteil ist. Dies sollte Ihnen bewußt sein, gerade wenn Ihr Arbeitnehmer zu Unrecht Überstunden geltend macht. Gerne beraten wir Sie. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte einen persönlichen Besprechungstermin.

Lassen Sie sich nicht entmutigen!

Viele Arbeitgeber meinen, sie sitzen am kürzeren Hebel, nur weil sie Arbeitgeber sind. Dies ist zwar teilweise auch richtig. Am Ende des Tages gewinnt jedoch oftmals der Arbeitgeber.

Arbeitgeber hat strategischen Vorteil!

Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass Arbeitgeber eine schwache rechtliche Stellung haben. Wir beobachten jedoch, dass das Ergebnis eines arbeitsrechtlichen Prozesses oftmals nicht von der rechtlichen Stellung, sondern von der Verhandlungsstrategie abhängig ist. Da fast alle Kündigungsschutzprozesse im Vergleich enden, ist es oftmals nur eine Frage des Preises, d.h. der Höhe der Abfindung.

Auch Arbeitnehmer wollen sich trennen!

Was viele Arbeitgeber nicht bedenken ist, dass auch Arbeitnehmer sich trennen wollen. Mit der Abfindung kauft sich der Arbeitgeber also von der Verpflichtung, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen zu müssen, frei. Oftmals ist dieser Preis niedriger, als viele Arbeitgeber denken.

Gerne beraten wir Sie, bitte nehmen Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht Kontakt auf.