Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Mobbing im Arbeitsrecht

Lindenberg & Witting

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Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
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Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
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Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
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Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
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Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

Mobbing

Leider ist Mobbing in unserer Arbeitswelt sehr verbreitet. Quer durch alle Arten von Arbeitsverhältnissen wird heutzutage gemobbt – eine sehr unschöne Entwicklung. Aber wie geht man mit Mobbing richtig um? Welche Ansprüche hat man und was ist die richtige Strategie? Wir geben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mobbing.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Mobbing:

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Tel. 0211 7495 1680 0

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Was ist Mobbing?

Unter Mobbing wird der gezielte Psychoterror am Arbeitsplatz verstanden. Ziel dieses Psychoterrors ist es, den betreffenden Arbeitnehmer aus dem Betrieb heraus zu ekeln. Leider gibt es in Deutschland kein spezielles Gesetz gegen das Mobbing. Es ist daher nicht erstaunlich, dass sich die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sehr schwer damit tut, das Mobbing zu erfassen. Dies hat erfahrungsgemäß zwei Gründe:

  • Zum einen läuft das Mobbing oft unterschwellig ab. Das Ausschließen vom Informationsfluss oder ein bestimmter Tonfall kann schon einen Mobbingtatbestand darstellen. Da die zwischenmenschliche Kommunikation manchmal von Nuancen abhängt, kann durch ein leichtes Verschieben dieser Nuancen bereits gemobbt werden.
  • Zum anderen ist das Mobbing sehr schwer zu beweisen, da es sich eben gerade im zwischenmenschlichen Bereich abspielt. Zeugen sind oftmals befangen, da sich Kollegen nicht gegen ihren Chef stellen wollen, von dem das Mobbing ausgeht.

Es wird daher zwischen offenem und verdecktem Mobbing unterschieden.

Was ist offenes Mobbing?

Folgende Begehungsformen kommen hierbei vor:

  • (sexuelle) Belästigung
  • Tätlichkeiten
  • üble Nachrede
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Kündigung

Derartige Mobbinghandlungen können relativ gut im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung dargelegt werden, da etwas Greifbares vorliegt.

Was ist verdecktes Mobbing?

Bei verdecktem Mobbing ist die Darlegung im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung schon etwas schwieriger. Hier lassen sich folgende Fallgruppen erkennen:

  • Isolation
  • Diskriminierung
  • Missachtung von Höflichkeitsformen
  • ständige Kontrolle der Arbeitsergebnisse
  • Verweigerung jeglicher Hilfen

Sofern sich Arbeitgeber bzw. Kollegen hinter einer derartigen Begehungsform verstecken, ist es ungleich schwieriger, gegen das Mobbing vorzugehen. Gleichwohl stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu. Hierzu eine – keinesfalls abschließende – Zusammenstellung:

  • Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er von Mobbingattacken seitens des Kollegen bzw. seitens des Vorgesetzten geschützt wird.
  • Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der mobbende Kollege/Vorgesetzte abgemahnt bzw. gekündigt wird.
  • Der Arbeitnehmer hat einen Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzanspruch und kann unter Umständen das Arbeitsverhältnis selbst außerordentlich kündigen. Schmerzensgeldansprüche, die in der Vergangenheit Mobbingopfern zuerkannt wurden, sind hoch.
  • Der Arbeitnehmer kann den Betriebsrat einschalten und sich über den mobbenden Kollegen/Vorgesetzten beschweren.

Was kann ich gegen Mobbing tun?

Ein Mobbingopfer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass unwahre Tatsachenbehauptungen widerrufen werden. Er hat also einen Anspruch auf den Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptungen. Darüber hinaus kann das Mobbingopfer verlangen, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen unterlässt. Dem Mobbingopfer steht also ein Unterlassungsanspruch zu. Ferner kann das Mobbingopfer Schmerzensgeldansprüche sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ansehensverlust für Arbeitgeber im Betrieb

Unserer Erfahrung nach ist der Anspruch auf Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptung und der Unterlassungsanspruch am wirkungsvollsten. Diese Ansprüche sind für den Arbeitgeber oftmals schmerzhafter, als vom Arbeitnehmer durchgesetzte Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern im besonderen Maße sein Gesicht verliert.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Derartige Ansprüche müssen gerichtlich durchgesetzt werden. Dies stellt oft ein zähes Ringen mit dem Gegner da, aber es lohnt sich.

Steht mir bei Mobbing Schmerzensgeld zu?

Mobbingopfer haben Schmerzensgeldansprüche. Weil ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht vertragsgemäß beschäftigte, hat das LAG Baden-Württemberg dem Arbeitnehmer 25.000,00 EUR Schmerzensgeld zugesprochen.

Schmerzensgeld wegen Mobbing

Das Schmerzensgeld wurde dem Arbeitnehmer zugesprochen, da sein berufliches Ansehen und seine Gesundheit beschädigt wurden.

Mobbingansprüche geltend machen

Ein deutlicher Hinweis an alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mobben wollen. Ansprüche müssen jedoch geltend gemacht werden. Gerne stehen wir Ihnen hierzu zur Verfügung. Rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen.

Steht mir bei Mobbing Schadensersatz zu?

Neben Schmerzensgeldansprüchen können beim Mobbing auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies wurde bereits mehrfach von Gerichten entschieden.

Schadensersatzanspruch wegen Eigenkündigung

Schadenersatzansprüche wurden dem Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers zugesprochen. In dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer wegen des Mobbings des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Dafür bekam er Schadensersatz vom Arbeitgeber. In Betracht kommt darüber hinaus die Geltendmachung des Verdienstausfalles. Dies können erhebliche Ansprüche sein.

Auch der Chef kann in Anspruch genommen werden.

Neben dem Arbeitgeber kann auch der Chef persönlich in Anspruch genommen werden. Da das Mobbingopfer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wird, richtet sich der Schadensersatzanspruch nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen den Chef persönlich. Eine äußerst unangenehme Situation für jeden Chef.

Ist bei Mobbing die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll?

So hart es für den Betroffenen klingen mag, nach unserer Erfahrung kann es sinnvoll sein, sich von seinem Arbeitgeber unter Zahlung einer guten Abfindung zu trennen. Dies ist allemal besser, als das Mobbing weiter zu ertragen und seine Gesundheit zu riskieren.

Mobbingattacken sind gesundheitsschädlich

Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Es gibt aber Konstellationen, da sollte über eine Trennung vom Arbeitgeber nachgedacht werden. Insbesondere wenn das Mobbing subtil ist und Beweisschwierigkeiten bestehen, ist die Trennung unter Zahlung einer guten Abfindung sinnvoll. Jeder, der von Mobbing betroffen ist, sollte sich fragen, ob er bei seinem Arbeitgeber in Zukunft noch weiterarbeiten will. Kann er diese Frage guten Gewissens mit „Nein“ beantworten, sollte die Trennung vom Arbeitgeber in Erwägung gezogen werden.

Wir wissen was wir tun

Wir haben bei derartigen Konstellationen jahrelange Erfahrung und wissen, wie wir mit derartigen Sachverhalten umgehen. Kontaktieren Sie uns. Wir vertreten Sie gerne!