Eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die Beendigung ist jedoch auf die Zukunft gerichtet.
Die fristlose bzw. außerordentliche Kündigung
Eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die Beendigung ist jedoch auf die Zukunft gerichtet. Eine rückwirkende Beendigung ist daher nicht möglich. Eine fristlose, d.h. außerordentliche Kündigung muss auch nicht begründet werden. Gemäß § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB kann der Arbeitnehmer jedoch verlangen, dass ihm die Kündigungsgründe schriftlich mitgeteilt werden. Eine Begründung muss also erst auf ausdrückliche Aufforderung erfolgen. Etwas anderes gilt nur bei Berufsausbildungsverhältnissen. Dort muss eine nach der Probezeit ausgesprochene Kündigung immer begründet werden, vgl. § 22 Abs. 3 BBiG.
Fristen
Eine fristlose Kündigung kann nur innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kündigungsberechtigte von den zugrundeliegenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Dies ist in § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB so geregelt. Eine Kenntnisnahme liegt jedoch nur dann vor, wenn eine vollständige Kenntnis über den gesamten Sachverhalt gegeben ist.
Voraussetzungen
Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der wechselseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Über das Kündigungsschutzgesetz hinaus bedarf es also eines wichtigen Grundes, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Dies ist in der Regel nur selten der Fall, da die Arbeitsgerichte die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Regel als zumutbar ansehen.
Abmahnung
Unabhängig hiervon muss eine fristlose Kündigung auch verhältnismäßig sein. Eine vorherige Abmahnung ist daher grundsätzlich erforderlich. Entbehrlich ist eine Abmahnung nur dann, sofern der Vertrauensbereich betroffen ist. In der Praxis kann man sagen, dass dies nur dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers begeht. Bei derartigen Fällen ist eine vorherige Abmahnung in der Regel nicht mehr erforderlich. Umgekehrt bedeutet dies jedoch auch, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung in der Regel nicht möglich ist, wenn und soweit der Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers keine Straftat begangen hat.
Haben Sie hierzu noch Fragen? Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten? Dann vereinbaren Sie doch einfach mit einem unserer Anwälte einen Besprechungstermin. Wir vertreten Sie gerne.
Jetzt einen Termin vereinbaren
24h Terminvereinbarung
Tel. 07221 858 9090
Themen zum Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte – spezialisiert auf das Arbeitsrecht!
Persönlich, kompetent und für Sie auf das Arbeitsrecht spezialisiert.
Wir sind in Hamburg, München, Düsseldorf, Hannover, Essen, Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Köln und Nürnberg für Sie da – wir freuen uns auf Sie!

Alexander Lindenberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Alexander Lindenberg interessiert sich für Menschen – in seiner Freizeit, in seinem Beruf als Anwalt. Optimale ...
weiterlesen
Markus Witting
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Markus Wittings Leidenschaft ist das Arbeitsrecht. Schon früh in seiner beruflichen Laufbahn spezialisierte er ...
weiterlesen
Gerhard Schilling
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Gerhard Schilling hat in Hannover und Dublin die Grundlagen des deutschen und - vor allem auch - europäischen ...
weiterlesen
Birgit Seidel
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Birgit Seidel setzt sich mit leidenschaftlichem Engagement und Herz für die Interessen von Menschen ein. Aufgewachsen ...
weiterlesen
Volker Muras
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Volker Muras ist jemand, der die Dinge gerne selbst erlebt, um sie beurteilen zu können. So verbrachte er – ...
weiterlesen
Natalie Schreiner
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Für Frau Rechtsanwältin Natalie Schreiner sind die Interessen und Ziele ihrer Mandanten wichtig. Insbesondere ...
weiterlesen
Matthias Bieringer
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Matthias Bieringer hat in Heidelberg und Bologna sein Jurastudium mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen ...
weiterlesen
Simon Winter
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Für Simon Winter ist es die größte Motivation, für den Mandanten das bestmögliche Resultat zu erzielen ...
weiterlesen
Dennis Riethmüller
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Das Bedürfnis Menschen zu helfen und das Streben nach Gerechtigkeit brachten Dennis Riethmüller dazu Rechtswissenschaften ...
weiterlesen
Mark Duncan Wilson
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Mark Duncan Wilson, Jahrgang 1968, wurde in Köln geboren. Sein Bedürfnis Menschen zu helfen und das Streben nach Gerechtigkeit ...
weiterlesenUnsere Kanzlei Standorte
Wir sind für Sie vor Ort. Unser Team finden Sie auch in Ihrer Nähe.
Hamburg
Neuer Wall 80
20354 HamburgFax: 040-228214009
hamburg@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Hannover
Bahnhofstraße 8
30159 HannoverFax: 0511-165812259
hannover@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Düsseldorf
Leostraße 31
40545 DüsseldorfFax: 0211-749516809
duesseldorf@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Essen
Bredeneyer Straße 2 B
45133 EssenFax: 0201-857883611
essen@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 10 (Park Arkaden 1. Etage)
76131 KarlsruheFax: 0721-98193813
karlsruhe@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Stuttgart
Königstrasse 26 (In der Königsbau Passage)
70173 StuttgartFax: 0711-217245029
stuttgart@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
München
Leopoldstraße 23
80802 MünchenFax: 089-21544765
muenchen@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Köln
Im Mediapark 8
50670 KölnFax: 0221-98654479
koeln@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 NürnbergFax: 0911-148 760 19
nuernberg@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Berlin-Charlottenburg
Soorstraße 14
14050 Berlin Fax: 030 555 733 82
berlin@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Berlin-Mitte
Unter den Linden 21
10117 Berlin Fax: 030 555 733 82
berlin@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Bremen
Teerhof 59
28199 Bremen Fax: 0421 408 941 99
bremen@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr
Baden-Baden
Bertholdstr. 10
76530 Baden-Baden Fax: 07221 858 9099
baden-baden@ra-LW.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 07:00 - 19:00 Uhr