Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung in der Probezeit

Lindenberg & Witting

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Jessica D.
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Bekannt aus

Fristlose Kündigung in der Probezeit

Mit einer fristlosen Kündigung während der Probezeit haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Chance, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz in der Probezeit nicht greift, gibt es trotzdem eine rechtliche Grundlage, welche die Rahmenbedingungen für eine fristlose Kündigung in der Probezeit vorgibt. Alle Gründe, Voraussetzungen und wie man eine fristlose Kündigung in der Probezeit am besten handhabt, erfahren Sie bei uns.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Fristlose Kündigung in der Probezeit:

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Was bedeutet eine fristlose Kündigung in der Probezeit?

Die Probezeit steht zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses und bietet Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit sich zunächst besser kennenzulernen. So kann sich der Arbeitgeber genauer von den Qualifikationen und dem Engagement seines neuen Mitarbeiters überzeugen, wohingegen der Arbeitnehmer herausfinden kann, ob die neue Arbeitsstelle seinen Vorstellungen entspricht und er mit dem generellen Arbeitsklima zufrieden ist. Eine Probezeit per Gesetz gibt es tatsächlich nicht, weshalb sie vor dem Start des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich ausgehandelt und anschließend in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden muss.

Wie lange darf eine Probezeit anhalten?

Die Länge der Probezeit regelt § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Maximal sechs Monate darf eine Probezeit betragen und mit ihrem Ablauf gilt ein Arbeitsverhältnis in der Regel als unbefristet, sofern nicht vorher eine befristete Anstellung festgelegt wurde. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit eine Probezeit zu verlängern. Möchte man während der Probezeit ordentlich kündigen, so gibt es eine Ablauffrist von zwei Wochen. Eine fristlose Kündigung in der Probezeit beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ist verhältnismäßig einfacher möglich, allerdings darf diese nicht willkürlich vollzogen werden und es müssen wichtige Gründe vorliegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung in der Probezeit?

Das Kündigungsschutzgesetz greift zwar nicht während der Probezeit, es gibt aber trotzdem einige gesetzliche Vorschriften, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einhalten müssen, damit die fristlose Kündigung während der Probezeit rechtskonform ist.

Die Abmahnung


Bevor eine fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, ist normalerweise eine zuvor erteilte Abmahnung nötig. Jeder Einzelfall sollte jedoch genau geprüft werden. Im Falle einer beharrlichen Arbeitsverweigerung kann es beispielsweise vorkommen, dass der Arbeitgeber ohne jeglichen Erfolg versucht eine Abmahnung auszuhändigen, weswegen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre. Ferner gilt eine Abmahnung als entbehrlich, wenn ein akuter Pflichtverstoß des Vertrauensbereiches aufgetreten ist.

Die Schriftform

§ 623 BGB besagt, dass eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nur rechtswirksam ist, wenn sie in Schriftform vorliegt.

Keine Zumutbarkeit

Alle Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung werden mit § 626 BGB geregelt. Im juristischen Sprachgebrauch wird hier auch von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen. So darf eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden, wenn “die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.” Nicht zumutbar ist zum Beispiel ein beachtlicher Vertrauensbruch oder eine erhebliche Demütigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist außerdem nicht zumutbar, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegendes Fehlverhalten an den Tag legt.

Rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen


Wie auch bei einer fristlosen Kündigung außerhalb der Probezeit, muss die fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit binnen maximal zwei Wochen nach Feststellung des außerordentlichen Kündigungsgrunds schriftlich eingereicht werden. Lässt sich der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mehr Zeit als zwei Wochen, so gilt die Kündigung als nicht rechtswirksam.

Was sind die Gründe für eine fristlose Kündigung in der Probezeit?

Eine rechtswirksame Kündigung im ersten halben Jahr des Arbeitsverhältnisses durchzusetzen ist in der Regel einfacher als nach der Probezeit, allerdings gibt es auch hier gesetzliche Regelungen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen. Unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG), welches erst nach einem Arbeitsverhältnis von sechs Monaten greift, ist im deutschen Arbeitsrecht festgelegt, dass eine fristlose Kündigung immer aus einem triftigen Grund erfolgen muss.

Gründe, welche eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen können, sind unter anderem:

  • Häufige Unpünktlichkeit, obwohl bereits mehrmals abgemahnt wurde
  • Akute Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot
  • Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz
  • Das Beleidigen des Arbeitgebers
  • Rassismus, beispielsweise in Form von Ausländerdiskriminierung
  • Beharrliche, mehrmals vorkommende Arbeitsverweigerung
  • Tätliche Auseinandersetzungen im Betrieb
  • Straftaten bei der Arbeit und außerhalb des Arbeitsverhältnisses, sofern sie auf das Arbeitsverhältnis einwirken
  • Verhalten, welches bei Krankschreibung der Genesung nicht dienlich ist, wie beispielsweise der Besuch einer Bar

Es sollten allerdings auch die besonderen Umstände berücksichtigt werden, welche den Arbeitnehmer dazu gebracht haben, dass er seiner Tätigkeit nicht wie vereinbart nachkommen konnte.

Beispiele für diese besonderen Umstände, sind unter anderem:

  • Eine schlimme Krankheit
  • Der Tod eines nahestehenden Menschen
  • Sexueller Missbrauch oder Mobbing am Arbeitsplatz
  • Die akute Diskriminierung des Arbeitnehmers, beispielsweise aufgrund seiner politischen oder sexuellen Orientierung

Was sind die Folgen einer fristlosen Kündigung in der Probezeit?

Wird dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, so muss dieser noch am selben Tag seinen Arbeitsplatz räumen. Zudem droht dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld, da er sich möglicherweise vertragswidrig verhalten hat. Die Agentur für Arbeit wird argumentieren, dass der fristlos Entlassene grob fahrlässig und sogar vorsätzlich die Arbeitslosigkeit veranlasst hat.

Kann man sich als Arbeitnehmer gegen eine fristlose Kündigung in der Probezeit wehren?

Wenn man als Arbeitnehmer seine fristlose Kündigung schriftlich erhalten hat sollte man auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Der Gang zum Anwalt und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage auch in der Probezeit ist daher dringend anzuraten.

Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage?

Als Arbeitnehmer kann man binnen drei Wochen nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Tut man dies nicht wird die Entlassung rechtskräftig. Wird die Klage vom Arbeitsgericht erfolgreich als nicht rechtswirksam empfunden, so wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt. Im Falle einer erfolgreichen Klage wird der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet werden das Gehalt für den zurückliegenden Zeitraum auszuzahlen.

Nach einer fristgerechten Einreichung der Kündigungsschutzklage durch den Anwalt, findet circa zwei bis sechs Wochen später die sogenannte Güterverhandlung statt. Hier kann die Klage schon durch einen Abfindungsvergleich beendet werden. Ein Abfindungsvergleich bedeutet, dass beide Parteien sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Auszahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer einigen.

Wenn beide Parteien sich diesbezüglich nicht einigen können, folgt ein Kammertermin. Dieser kann sich, je nach Auslastung des zuständigen Arbeitsgerichtes, ein paar Monate hinziehen. Hier nehmen neben dem vorsitzenden Richter auch zwei Richter aus den Kreisen des Arbeitnehmers beziehungsweise des Arbeitgebers teil, welche sich zuvor mit den Schriftsätzen der jeweiligen Parteien auseinandergesetzt haben. Auch zu einer Beweisaufnahme kann es kommen. Der Termin endet entweder mit einem Abfindungsvergleich oder einem Urteil, gegen welches jedoch Berufung eingelegt werden kann.

Die jeweiligen Kosten der Kündigungsschutzklage enthalten die Anwalts- und Gerichtskosten. Dies kann dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entnommen werden. Damit die Summe berechnet werden kann, muss der Streitwert durch das Arbeitsgericht ermittelt werden.

Der Arbeitslosengeld-
anspruch bei einer Kündigung in der Probezeit

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach einer Kündigung während der Probezeit, richtet sich danach wer wem gekündigt hat. Erhält man als Arbeitnehmer eine Kündigung in der Probezeit, so kann bereits ab dem ersten Tag der Arbeitssuchendmeldung das Arbeitslosengeld I in Anspruch genommen werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn man als Arbeitssuchender zuvor für mindestens zwölf Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt hat und einem nicht verhaltensbedingt gekündigt wurde.

Beendet ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in der Probezeit selbst oder wird ihm verhaltensbedingt gekündigt, so muss er mit einer zwölfwöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes I rechnen. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sorgt fast immer dafür, dass die Sperre beim Arbeitslosengeldbezug verhindert wird.

Erfahren Sie mehr zur fristlosen Kündigung in der Probezeit von unseren Rechtsanwälten!

Sollten Sie mehr Informationen über die fristlose Kündigung in der Probezeit oder eine umfangreiche Beratung zu einem anderen Thema wünschen, so zögern Sie nicht uns eine Nachricht zu schreiben oder uns anzurufen.