Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Kündigung: Kinder bei Sozialauswahl

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Bekannt aus

Kündigung: Kinder müssen berücksichtigt werden

Kommt es im Rahmen einer betrieblichen Krise zu einem Abbau von Arbeitsplätzen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Rechte prüfen. Faktoren wie die Anzahl der Kinder, die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter müssen von Arbeitgebern bei betriebsbedingten Kündigungen in der Sozialauswahl berücksichtigt werden. Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen sind niemals einfach und dies weder für die Arbeitnehmer noch für die Arbeitgeber. Im Folgenden finden Sie Informationen rund um die Kriterien, die bei einer betriebsbedingten Kündigung beachtet werden müssen.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Kündigung: Kinder müssen berücksichtigt werden:

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Was ist eine Sozialauswahl?

Personen die sich Blatt mit aufgedrucktem Fragezeichen vor das Gesicht haltenMüssen betriebsintern mehrere Kündigungen erfolgen, so muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Die Sozialauswahl schützt Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Generellen vor einer ungerechtfertigten Kündigung. Anwendbar ist die Sozialauswahl auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche mindestens seit sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Zudem gilt die Sozialauswahl, als Teil des Kündigungsschutzgesetzes, nur in Unternehmen mit einer Betriebsgröße über 10 Vollzeitmitarbeiter.

Nicht mit in die Sozialauswahl einbezogen werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen den Betrieb mit am Laufen halten oder zu einer Ausgewogenheit der Personalstruktur beitragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen beinahe allein einen Bereich oder ein Abteil der Arbeit übernehmen und dieser Bereich durch andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen nicht gedeckt wäre.

Welche Kriterien beinhaltet die Sozialauswahl?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung spielen vier Merkmale eine entscheidende Rolle:

  1. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit
  2. Das Lebensalter
  3. Die Unterhaltspflichten
  4. Gesundheitliche Einschränkungen (Behinderungen, etc.)

Punktesystem

Anschließend werden die Punkte wie folgt verteilt:

  • 1 Punkt je volles Beschäftigungsjahr, Beispiel: Herr Müller ist seit 30 Jahren in der Firma angestellt und bekommt damit 30 Punkte zugeordnet. 
  • 1 Punkt pro vollendetem Lebensjahr, Beispiel: Herr Müller ist 47 Jahre alt und bekommt damit 47 Punkte zugewiesen.
  • Jeweils 8 Punkte für jedes unterhaltsberechtigte Kind bzw. jede/n unterhaltspflichtige/n Ehepartner/in, Beispiel: Herr Müller hat zwei Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren, somit bekommt er 16 Punkte zugeteilt.
  • 5 Punkte ab einem Behinderungsgrad von 50% und jeweils einen weiteren Punkt für jede 10% über dem Grad der Behinderung von 50%, Beispiel: Liegt der Behinderungsgrad bei 70%, so rechnet man wie folgt -> 5 Punkte + 1 Punkt + 1Punkt = 7 Punkte.

 

Dies ist das häufigst angewandte Punktesystem. Es sind jedoch auch noch weiter Punktesysteme, die die unterschiedlichen Kriterien anders bewerten, von der Rechtsprechung anerkannt.

Wie erfolgt die Sozialauswahl?

Die Sozialauswahl wird in mehreren Schritten durchgeführt. Dabei dient der erste Schritt einer groben Auskörnung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die gegenseitig austauschbar sind, weil sie im selben Bereich arbeiten und/oder ähnliche Tätigkeiten ausführen. Überprüft wird ebenfalls, dass keine Kündigungshindernisse bestehen. Im zweiten Schritt werden einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der zuvor auserwählten Gruppe herausgenommen. Die eigentliche Auswahlentscheidung wird nun im dritten Schritt vorbereitet. Die bereits genannten Kriterien werden hierfür berücksichtigt und es wird eine Rangliste erstellt. Im Ergebnis werden dann diejenigen Mitarbeiter gekündigt, die die wenigsten zuvor errechneten Punkte ausweisen.

Übrigens machen Fehler in der Sozialauswahl die Kündigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin unwirksam, sofern sie sich ausgewirkt haben.

Welche Rolle spielen Kinder bei der Sozialauswahl?

Schwangere Frau hält sich liebevoll den BauchAnhand des Punkteschemas wird ersichtlich, dass Kindern bei der Sozialauswahl eine wichtige Rolle zukommt. Minderjährige Kinder brauchen die finanzielle Zuwendung ihrer Eltern und andersrum sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Nicht immer sind die Angaben auf der Lohnsteuerkarte korrekt oder aktualisiert, weswegen Arbeitgeber vor der Sozialauswahl das Gespräch mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen suchen sollten.

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es bei Personengruppen, die aufgrund eines Sonderkündigungsschutzes, sofern keine Zustimmung der Behörde vorliegt, von der Sozialauswahl ausgenommen sind. Dazu gehören Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter und Betriebsräte.

Auch der Grund einer Sozialauswahl kann eine Ausnahme darstellen, wenn es sich nicht um eine betriebsbedingte Kündigung, sondern eine generelle Stilllage des Betriebs handelt. In diesem Fall werden alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entlassen.