Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
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Was passiert, wenn man Minusstunden hat?

Minusstunden entstehen zumeist dadurch, dass dem Arbeitnehmer zu wenig Arbeit gegeben wird, das heißt, eine Unterbeschäftigung besteht. Nur in solchen Fällen, in denen ein Arbeitszeitkonto geführt wird, verhält es sich anders. Denn Minusstunden können ebenfalls dadurch entstehen, wenn der Arbeitnehmer die ihm gegebene Arbeit nicht ausführt, obwohl er dazu in der Verfassung war zu arbeiten. Beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit erscheint, zu lange Pause macht, persönliche Angelegenheiten während der Arbeitszeit regelt oder die Arbeit zu früh verlässt, ohne die Zeit an einem anderen Tag auszugleichen. Wird ein Arbeitszeitkonto geführt, kann der Arbeitgeber diese verlorene Zeit als Minusstunden verbuchen.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Was passiert, wenn man Minusstunden hat?:

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Was sind Minusstunden?

Von Minusstunden spricht man, wenn der Arbeitnehmer zeitlich weniger gearbeitet hat, als er laut seines Arbeitsvertrages eigentlich soll. Dies entsteht meist durch eine Unterbeschäftigung und liegt somit in der Risikosphäre des Arbeitgebers. Minusstunden sind also das Gegenteil von Überstunden, beziehungsweise einer Überbeschäftigung, bei denen der Arbeitnehmer mehr arbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Im Arbeitsrecht werden Minusstunden auch als „Sollstunden“ oder „Unterstunden“ bezeichnet. Obwohl man unter Minusstunden grundsätzlich nicht gearbeitete Zeit versteht, gilt nicht jede Art von arbeitsfreier Zeit automatisch als Minusstunden.

Wann kommt es nicht zu Minusstunden?

Es kann jedoch auch vorkommen, dass dem Arbeitnehmer Minusstunden angerechnet werden, obwohl dieser keine Schuld für die versäumte Arbeitszeit trägt.

In folgenden Fällen darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Minusstunden anrechnen:

Krankheitsbedingter Ausfall

Wer unter einer Krankheit leidet, kann nicht arbeiten. Das ist im Arbeitsrecht klar geregelt. Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann und sich ordnungsgemäß beim Arbeitgeber krankgemeldet hat, darf er für den Ausfall nicht benachteiligt werden. Finden sich trotzdem Minusstunden für Krankheitstage auf dem Arbeitskonto, handelt es sich für gewöhnlich um einen Buchungsfehler. In solch einem Fall sollte man zunächst mit der Personalabteilung sprechen, bevor man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschaltet.

Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen wie dem 1. Mai oder Pfingstmontag haben Arbeitnehmer in der Regel frei. Somit entstehen an diesen Tagen keine Minusstunden. Fall Sie an einem gesetzlichen Feiertag trotzdem arbeiten müssen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf einen Gehaltszuschlag.

Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Die Zeit, die der Arbeitnehmer im Urlaub verbringt, darf der Arbeitgeber also nicht als Minusstunden verbuchen.

Bei Fortbildungen ist es hingegen nicht immer so klar, ob Minusstunden anfallen oder nicht. Dies hängt stets von der jeweiligen Situation ab. Wenn es von Ihrem Arbeitgeber angeordnet wurde, an der Fortbildung teilzunehmen, sind Sie nicht dafür verantwortlich, dass Sie während dieser Zeit nicht arbeiten. In diesem Fall können also keine Minusstunden angerechnet werden.

Dasselbe gilt auch für den sogenannten Bildungsurlaub. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend macht, muss ihn der Arbeitgeber für diese Zeit bezahlt von der Arbeit freistellen. Falls bei Ihnen demnächst eine Fortbildung ansteht und Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen für die versäumte Arbeitszeit Minusstunden anrechnen werden, sollten Sie dies explizit im Voraus mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Arbeitnehmern, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann der Arbeitgeber ebenfalls keine Minusstunden anrechnen. Grund dafür ist, dass Auszubildende kein reguläres Arbeitsverhältnis haben, sondern vom Arbeitgeber angelernt werden. Der Ausbildungsbetrieb ist somit dafür verantwortlich, die vereinbarten Ausbildungsstunden zu gewährleisten.

Wenn Ihnen Ihr Ausbilder mal früher Feierabend gibt, können Sie dies als bezahlte Freistunden betrachten. Gemäß § 19 Absatz 1 Nr. 2a Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf er Ihnen nämlich keine Minusstunden anrechnen.

Wie viele Minusstunden darf man als Arbeitnehmer ansammeln?

Für Arbeitnehmer ist es meist von Vorteil, wenn sie ihre Arbeitsstunden zu einem gewissen Grad individuell auslegen können. Falls der Arbeitnehmer jedoch zu viele Minusstunden ansammelt, kann dies möglicherweise zu einer Kündigung führen. Bei einer konstanten Unterbeschäftigung vonseiten des Arbeitgebers stellt sich hingegen auch die Frage: Wie viele Minusstunden darf ein Arbeitnehmer haben?

Tatsächlich gibt es hierfür weder auf der Seite des Arbeitnehmers noch auf der Seite des Arbeitgebers konkrete gesetzliche Vorschriften, sodass diese Frage nicht pauschal beantworten werden kann. Minusstunden werden deshalb in der Regel, wie alle andere relevanten Rechte und Pflichten bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses, im Arbeitsvertrag geregelt. Wie viele Minusstunden man in welchem Zeitraum ansammeln kann, variiert also von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Wer das vereinbarte Maximum an Minusstunden übertrifft, muss mit Lohnkürzungen oder möglicherweise sogar mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb genau mit ihren arbeitstariflichen Bedingungen auseinandersetzen. Falls Sie sich nicht sicher sind, wie viele Minusstunden Sie ansammeln dürfen, sollten Sie sich auf jeden Fall konkret bei Ihrem Arbeitgeber danach erkundigen.

Viele Arbeitnehmer stellen sich in diesem Kontext auch die Frage, ob es ein Äquivalent zur Überstundenpauschale bei Minusstunden gibt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Überstundenpauschale legt fest, wie viel Gehalt Arbeitgeber für die durchschnittlich anfallenden Überstunden erhalten. Wenn der Arbeitgeber über einen bestimmten Zeitraum mehr Überstunden arbeitet, als vereinbart wurde, muss ihm diese zusätzliche Arbeitszeit entweder mit einer Bezahlung oder mit Freizeit entlohnt werden. Es gibt jedoch keinen Faktor, welcher die Unterschreitung der Arbeitsstunden regelt.

Kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen?

Ja, aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit seinen angesammelten Minusstunden gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn:

  • der Arbeitnehmer mehr Minusstunden hat, als sein Arbeitsvertrag erlaubt.
  • der Arbeitnehmer seine Minusstunden nicht im vereinbarten Zeitraum ausgleicht.
  • der Arbeitnehmer weniger arbeitet als vertraglich vereinbart wurde.

Minusstunden, für die der Arbeitgeber selbst verantwortlich ist, kann er dem Arbeitnehmer also nicht vom Lohn abziehen. Wenn der Arbeitnehmer hingegen in dem Zeitraum der Minderarbeit zusätzlich einem anderen Unternehmen tätig war, sieht das Ganze etwas anders aus. In solch einem Fall ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, die Minusstunden aus der eigentlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers vom Lohn abzuziehen.

Kann man angesammelte Minusstunden mit seinem Urlaub verrechnen?

Am Ende eines Abrechnungszeitraums kann es vorkommen, dass man nicht nur Minusstunden, sondern möglicherweise auch einige Tage ungenutzten Resturlaub übrig hat. In solch einem Fall liegt der Gedanke nahe, die Minusstunden als bezahlten Urlaub zu verbuchen, um die verpasste Arbeitszeit nicht nacharbeiten zu müssen. Dies ist jedoch leider nicht erlaubt. Arbeitnehmer können ihren Urlaub ausschließlich für eine zukünftige Periode geltend machen. Die verpasste Arbeitszeit kann also nicht rückwirkend als Urlaub angerechnet werden.

Was passiert mit den Minusstunden bei einer Kündigung?

Wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt wird oder sich selbst dazu entscheidet, zu kündigen, stellt sich natürlich die Frage, ob die angesammelten Minusstunden vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden müssen. In diesem Punkt kommt es tatsächlich häufig zum Streit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Manche Arbeitgeber ziehen die Minusstunden zum Beispiel vom letzten Gehalt ab.

Ob dies erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Gibt es ein Arbeitszeitkonto?
  2. Wer ist für die Minusstunden verantwortlich?
  3. Gibt es vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf Minusstunden?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnen. Man muss hierbei aber letztlich immer darauf achten, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dort muss explizit festgehalten sein, dass das geführte Arbeitszeitkonto auch ins Minus geraten kann. Außerdem gilt auch hier § 615 BGB. Der Arbeitgeber kann also nur Minusstunden vom Lohn abziehen, die der Arbeitnehmer selbst verursacht hat.

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Falls Sie noch mehr zum Thema Minusstunden erfahren möchten oder sich von unseren Anwälten bezüglich einer juristischen Angelegenheit beraten lassen möchten, können Sie uns gerne jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular kontaktieren.