Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage trotz neuem Job?

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Bekannt aus

Kündigungsschutzklage trotz neuen Jobs

Sie befinden Sich inmitten eines Kündigungsschutzprozesses und möchten einen neuen Job annehmen? Alle wichtigen Informationen zur Kündigungsschutzklage und was genau mit dem neuen Arbeitsverhältnis während des laufenden Prozesses passiert erhalten Sie im nachfolgenden Überblick.

Im Nachfolgenden daher alles zum Thema Kündigungsschutzklage trotz neuen Jobs:

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Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage hilft dem Arbeitnehmer dabei gegen eine als unzulässig empfundene Kündigung vorzugehen. Sie wird mittels einer Klagschrift beim Arbeitsgericht eingereicht und erfordert die Nennung und Anschriften beider Parteien sowie einen Antrag, welcher es klar ersichtlich macht, was der Kläger mit der Kündigungsschutzklage erreichen möchte. Ein wichtiger Punkt für die erfolgreiche Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist, dass diese nicht später als drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben wird.

Welche Wirkung hat eine Kündigungsschutzklage?

Das Verfahren der Kündigungsschutzklage dient dazu festzustellen, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Wird die Kündigung laut Arbeitsrecht als rechtmäßig angesehen, so gilt das Arbeitsverhältnis als gekündigt. Wird sie wiederum als rechtswidrig angesehen, so darf der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufnehmen. Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit seine Tätigkeit wieder aufzunehmen, er kann allerdings auch die Weiterarbeit aus persönlichen Gründen verweigern und eventuell eine Zahlung in Form einer Abfindung aushandeln. Oftmals stellt letzteres die angenehmste Variante für beide Parteien dar. Brief mit Kündigung durch Arbeitnehmer

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Ja, in den allermeisten Fällen lohnt sich die Kündigungsschutzklage. Die Kündigungsschutzklage ist ein wirkungsvolles Mittel, um gegen eine Kündigung seitens des Arbeitgebers vorzugehen. Sollte der Arbeitnehmer das Gefühl haben zu Unrecht entlassen zu werden, so stellt sie die einzige Möglichkeit dar dagegen vorzugehen und die Arbeitsstelle gegebenenfalls zu sichern oder zumindest eine Abfindung auszuhandeln.

Ist die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes während der laufenden Kündigungsschutzklage zulässig?

Befindet sich der Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess mit dem alten Arbeitgeber, möchte aber einem neuen Arbeitsverhältnis zusagen, so kann es oft zu Unsicherheit kommen. Hier braucht sich der Arbeitnehmer jedoch keine Sorgen machen, denn die Annahme eines neuen Jobs ist in diesem Fall zulässig. Der alte Arbeitgeber hat ja schließlich selbst zum Ausdruck gebracht, dass er kein weiteres Interesse mehr an einer Zusammenarbeit hat.

Lohnt es sich eine Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn man den neuen Job schon hat?

Auch das umgekehrte Szenario ist lohnenswert und sinnvoll. Hier hat der Arbeitnehmer schon einem neuen Job zugesagt und denkt trotzdem noch darüber nach eine Kündigungsschutzklage zu erheben, weil er das Gefühl hat die Kündigung des alten Arbeitgebers war eventuell rechtswidrig. Eine Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung vom Arbeitgeber angeboten wird. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, kann er sich jedoch auch aussuchen welches Arbeitsverhältnis er fortsetzen möchte. Laut § 12 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) darf er nach Beendigung des Rechtsstreites wählen, welches Arbeitsverhältnis er weiterführen möchte, auch wenn er während dem Verlauf des Kündigungsschutzverfahrens schon das neue Arbeitsverhältnis begonnen hat. Kündigung

Was bedeutet das Wahlrecht des Arbeitnehmers?

Arbeitnehmer hat Wahlrecht bedeutet so viel wie, dass nach Rechtskraft des Urteils die freie Wahl hat sich entweder für die alte Arbeitsstelle oder den neuen Arbeitgeber zu entscheiden. Ihm bleibt genau eine Woche, um dem alten Arbeitgeber die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verweigern. Möchte er wiederum den neuen Job nicht antreten, so sollte er diesen ordentlich kündigen.

Was gibt es in Hinblick auf die Kündigungsschutzklage und den neuen Job Wichtiges zu beachten?

Zu beachten gilt in jedem Fall das Zeitfenster von drei Wochen. Eine Kündigungsschutzklage ist fristgebunden und muss unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht formgerecht vom Arbeitnehmer erhoben werden. Läuft die dreiwöchige Frist ab, so gilt die Kündigung als rechtmäßig. Deswegen ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage trotz neuem Arbeitsplatz auch sinnvoll. Schlimmstenfalls stellt sich nämlich heraus, dass die neue Stelle nicht das ist, was man sich erhofft hat und so hat man zumindest, aufgrund des laufenden Kündigungsschutzprozesses, noch die Option zum alten Arbeitgeber zurückzukehren oder eine Abfindung zu erhalten.

Sie wollen eine Kündingungsschutzklage anstreben und wissen nicht wie Sie vorgehen sollten? Wir helfen Ihnen!

Sollten Sie mehr Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage und neuer Job benötigen oder eine umfangreiche Beratung zu einem anderen Thema wünschen, so zögern Sie nicht uns eine Nachricht zu schreiben oder uns anzurufen. Wir freuen uns darauf Ihnen zur Seite zu stehen.