Was ist eine ordentliche Kündigung?
Die ordentliche Kündigung ist im Gesetz als Regelfall einer Kündigung vorgesehen. Die fristlose Kündigung soll hingegen der Ausnahmefall sein. Mehr dazu unter Gründe für eine fristlose Kündigung
Für die ordentliche Kündigung gelten bestimmte Verfahrensvorschriften, die immer eingehalten werden müssen, um ein Arbeitsverhältnis wirksam kündigen zu können. Das wichtigste Beispiel hierfür ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die zu beachtenden Vorschriften findet man in erster Linie im Kündigungsschutzgesetz.
Ordentliche Kündigungsgründe
Wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, braucht der Arbeitgeber stets einen Kündigungsgrund. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn der Betrieb mehr als zehn Abreitnehmer hat. In Ausnahmefällen reichen bereits fünf. Zu beachten ist aber, dass die gesetzlichen Regeln des Kündigungsschutzes erst gelten, wenn man für sechs Monate durchgehend im Unternehmen beschäftigt war. Während der Probezeit (Fristlose Kündigung in der Probezeit) gelten sie folglich nicht.
Welche Gründe für eine ordentliche Kündigung gibt es?
Bei der ordentlichen Kündigung werden drei verschiedene Gründe unterschieden:
-die personenbedingte Kündigung
-die verhaltensbedingte Kündigung
-die Kündigung aus betrieblichen Gründen
Je nachdem welcher der drei Gründe für eine Kündigung gewählt wird und welche Situation im Konkreten geltend gemacht wird, weichen die Voraussetzungen voneinander ab.
Allgemeine Hindernisse einer ordentlichen Kündigung
Wenn die speziellen Voraussetzungen der einzelnen Kündigungsgründe nicht vorliegen, ist die Kündigung unwirksam. Daneben gibt es aber noch allgemeine, also in allen Fällen einer ordentlichen Kündigung zu beachtende Regeln. Wird gegen diese verstoßen, führt das ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Beispielsweise muss bei allen ordentlichen Kündigungen in Unternehmen die einen Betriebsrat haben, dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.
Daneben gibt es bestimmte Personengruppen, welche grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden können. Dies sind unter anderem Schwangere, Mitglieder des Betriebsrates oder Schwerbehinderte.
Auf den nächsten Seiten finden Sie die genauere Erklärung der einzelnen Kündigungsgründe, sowie deren spezielle Voraussetzungen und Beispiele.
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