Krankes Kind rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine sehr interessante Entscheidung verkündet, Arbeitsgericht Siegburg zum Aktenzeichen: 3 Ca 642/19. Hintergrund des Falles war, dass eine Altenpflegerin in der Probezeit von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde, da sie ihr Kind mit zur Arbeit genommen hatte. Die Mitnahme des Kindes erfolgte jedoch nicht freiwillig, sondern da das Kind erkrankt war und nicht anders betreut werden konnte.
Arbeitgeber spricht fristlose Kündigung aus
Gegen die fristlose Kündigung klagte dann die Altenpflegerin und bekam Recht. Das Gericht wandelte die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung um. Nach Ansicht des Gerichts sei die Mitnahme von Kindern zwar aus versicherungsrechtlichen Gründen problematisch und auch sei die Ansteckungsgefahr gerade für ältere Patienten nicht außer Acht zu lassen. Allerdings sei all dies kein Grund für eine fristlose Kündigung. Vielmehr müsse die Kündigungsfrist eingehalten werden.
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