Rechtsanwälte Lindenberg & Witting
Kanzlei für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht!

Lindenberg & Witting

★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man fühlt sich gut beraten und aufgehoben, man hat Vertrauen zum Anwalt und bekommt neue Impulse für die Zukunft und Mut zugesprochen.
Jessica D.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Mich hat Herr Riethmüller vertreten. Ich wurde sehr gut beraten und er hat alles gegeben, um das geplante Ziel zu erreichen. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Nicole B.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Man wurde mit dem Problem Mobbing ernst genommen und mein Anliegen wurde bestens gelöst.
Martina K.
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Sehr gut (5/5)
Super Beratung, immer erreichbar, kompetent und zuverlässig.
Sven H.
★★★★★
Sehr gut (5/5)
Insgesamt bin ich sehr zufrieden - sowohl beim Erstgespräche wie auch bei der Durchführung / Durchsetzung meiner Interessen.
Sascha O.

Bekannt aus

23. Juni 2020

Krankes Kind rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine sehr interessante Entscheidung verkündet, Arbeitsgericht Siegburg zum Aktenzeichen: 3 Ca 642/19. Hintergrund des Falles war, dass eine Altenpflegerin in der Probezeit von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde, da sie ihr Kind mit zur Arbeit genommen hatte. Die Mitnahme des Kindes erfolgte jedoch nicht freiwillig, sondern da das Kind erkrankt war und nicht anders betreut werden konnte.

Arbeitgeber spricht fristlose Kündigung aus

Gegen die fristlose Kündigung klagte dann die Altenpflegerin und bekam Recht. Das Gericht wandelte die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung um. Nach Ansicht des Gerichts sei die Mitnahme von Kindern zwar aus versicherungsrechtlichen Gründen problematisch und auch sei die Ansteckungsgefahr gerade für ältere Patienten nicht außer Acht zu lassen. Allerdings sei all dies kein Grund für eine fristlose Kündigung. Vielmehr müsse die Kündigungsfrist eingehalten werden.

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